Frage:

Darf man den Nichtmuslimen etwas vom geschlachteten Fleisch (bei 'Id al-Adha) geben?

Antwort:

Es gibt kein Hindernis daran. Allah sagt (sinngemäß): "Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren."

Daher ist es erlaubt, denjenigen, die nicht mit uns im Krieg sind oder mit denen wir einen Vertrag haben, geschlachtetes Fleisch und Sadaqa zu geben.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu‘ Fatawa wa Makalat Mutanawwia 18/47


Frage:

Wenn ein Nachbar ein Kafir (Nicht-Muslim) ist, aber mich in Bezug auf 'Ibadah (Anbetung) nicht stört; ist es erlaubt, ihm etwas vom Fleisch der Ud-hiyah (Opfertier von Nicht-Pilgern) und von der 'Aqiqah (Opfer für ein Neugeborenes) zu geben? Geehrter Shaykh, wir hoffen, dass Sie diese Angelegenheit für uns klären.

Antwort:

Es ist erlaubt, einem Kafir etwas vom Fleisch einer Ud-hiyah oder 'Aqiqah zu geben, als eine Art der Freundlichkeit gegenüber dem Nachbarn und zur Erfüllung unserer islamischen Pflicht als Nachbarn.

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Frieden und Segen seien auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten!

Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Fatwa
(Abdul-Aziz ibn Abdullah ibn Baz, Abdullah ibn Ghudayyan, Abdul-Razzaq Afify)

Quelle: Fatwas des Ständigen Komitees, Band Nr 26, Seite 108, Erste Frage der Fatwa Nr. 11754