Frage:
Wie lautet das Urteil über den Verkauf von Essig, welcher 6% Alkohol enthält?
 
Antwort:
Es wurde authentisch berichtet, dass der Gesandte Allahs (sallalaahu 'alayhi wa sallam) sagte:

{ما أسكر كثيره فقليله حرام}

„Was in großen Mengen berauschend wirkt, ist auch in kleinen Mengen haram (verboten).“ [1]

Wenn der Essig in großen Mengen Trunkenheit verursachen würde, dann ist auch eine kleine Menge davon haraam (verboten) und er fällt unter dasselbe Urteil wie Wein. Ist eine große Menge davon nicht berauschend, da der Alkoholgehalt zu gering ist und keinen Effekt hat, dann gibt es keinen Grund, ihn nicht zu verkaufen, zu kaufen oder davon zu trinken.

 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)
 
Fataawaa al-Lajnah ad-Daa’imah 13/47; alifta.net> Zweiter Teil der vierten Frage von Fatwa Nr. 4306; Band 13, Seite 291

 

[1] Al-Tirmidhy, Sunan, Buch: Getränke, Nr. 1865; Abu Dawud, Sunan, Buch: Getränke, Nr. 3681; Ibn Majah, Sunan, Buch: Getränke, Nr. 3393; Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 3, S. 343