Frage:
Was ist  die Bedeutung des folgenden Hadith: „Wer sich von diesem meinem Weg (Sunna) abwendet, der gehört nicht zu mir!“ (Bukhari Nr. 5063, Muslim Nr. 1401)
Fällt man unter diese Kategorie, wenn man die Sunnah Gebete vernachlässigt, welche vor und nach den Pflichtgebeten verrichtet werden können?

Antwort:
Der Prophet (SallAllahu alayhi wa Sallam) sagte: „Wer sich von diesem meinem Weg (Sunna) abwendet, der gehört nicht zu mir!“ (Bukhari Nr. 5063, Muslim Nr. 1401)
Dies bedeutet: „Wer immer sich von meinem Weg, dem ich folge, abwendet, dann gehört er nicht zu mir“. Dies liegt daran weil sie einen anderen Weg als den Weg des Propheten (SallAllahu alayhi wa Sallam)  gewählt haben.

Die freiwilligen und beliebigen Gebete beziehen sich nicht auf diesen Hadith. Wer sie nicht verrichtet, hat nicht die Absicht dabei, sich von der Sunnah des Gesandten (SallAllahu alayhi wa Sallam) abzuwenden. Vielmehr, da diese Taten freiwillig und nicht verpflichtend sind, ist es den Menschen von Allah, Dem Allmächtigen, erlaubt, sie nicht zu verrichten.

Es besteht also ein Unterschied zwischen jemandem, welcher die Rechtleitung des Propheten (SallAllahu alayhi wa Sallam) verlässt, indem er sich davon [1] abwendet [2] und jemandem, welcher die freiwilligen Taten aus Faulheit oder weil Allah es ihm erlaubt hat, nicht verrichtet.


Schaikh ibn al-Uthaymin

Fataawa Islamiyyah - Band 7

 

[1] Anmerkung: Hier ist die Sunnah in der Aqidah gemeint, denn es ist wajib diese zu befolgen.
[2] Anmerkung: Oder sie gar verleugnet wie manche Sekten, z.B. al-Quraniyah es tun.