Frage:
  • Ich habe gelesen, dass es nicht erlaubt ist, mit dem Mushaf die Toilette zu betreten. Gilt dieses Urteil auch für Kassetten auf denen der Quran (aufgenommen) ist?
  • Und ist es erlaubt, diese Anlagen (Toiletten) mit islamischen oder sonstigen Büchern, in/auf denen der Name Allahs geschrieben steht, zu betreten?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah alleine und möge der Segen und Frieden auf seinem Gesandten sein, wie auch auf seiner Familie und seinen Gefährten. Als dann:
Es ist nicht erlaubt, mit dem ehrenvollen Mushaf die Toilette zu betreten. Jedoch ist das Betreten mit Kassetten auf denen der Quran aufgenonmen ist, oder mit Büchern über das Wissen - unabhängig davon ob sie den Namen Allahs enthalten oder nicht - verpönt, falls keine Notwendigkeit dazu besteht. Falls man dies jedoch muss, so ist es nicht verpönt.
 
Durch Allah ist der Erfolg und möge der Segen und Frieden auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.
 
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
(Shaykh Abdul Aziz bin Baz, Shaykh Abdurazaq Afifi, Shaykh Abdullah bin Quud)
 
Fataawa al-Lajna ad Daima, Fatwa Nr. 6915
 
 
Übersetzt von Rida Abu Idrees