Frage:
Wie sieht das Urteil dazu aus, wenn ein Christ sowohl den Mushaf als auch die Übersetzung der Bedeutungen des noblen Qur’aans berührt?

Antwort:
Dies ist eine kontroverse Angelegenheit unter den Leuten des Wissens. Es ist gut bekannt unter den Leuten des Wissens, dass das Berühren des noblen Qur’aan einem Christen, Juden und jedem Kaafir verboten ist, weil der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) es verboten hat, den Qur’aan in die Länder der Feinde zu transportieren. Er rechtfertigte dies, indem er sagte:

{لئلا تناله أيديهم}

„um nicht in ihre Hände zu fallen.“ (d.h. in die Hände der Feinde) (Muslim, Buch: Herrschaft, Nr. 3476) Dies zeigt an, dass sie nicht dazu gebracht werden sollen, ihn (den Quran) zu nehmen (d.h. zu berühren), aber sie können ihn (die Rezitation des Qurans) anhören. Allah (Hocherhaben ist Er) sagte:

{وَإِنْ أَحَدٌ مِّنَ الْمُشْرِكِينَ اسْتَجَارَكَ فَأَجِرْهُ حَتَّىٰ يَسْمَعَ كَلَامَ اللَّـهِ}

„Und wenn jemand von den Götzendienern dich um Schutz bittet, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hört.“ (Surah At-Taubah 9:6) Das bedeutet, dass er ihnen rezitiert wird, so dass sie ihn hören, aber er sollte ihnen nicht gegeben werden.

Jedoch sind manche Gelehrte der Meinung, dass das Berühren des Qur’aan für Nicht-Muslime erlaubt ist, wenn es höchst wahrscheinlich ist, dass ein Kafir den Islam annimmt, wenn er ihn liest. Sie unterstützten ihre Ansicht damit, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) einen Brief an Heraklius, den König der Römer schickte, in welchem er die Worte des Qur’aan benutzte:

{قُلْ يَا أَهْلَ الْكِتَابِ تَعَالَوْا إِلَىٰ كَلِمَةٍ سَوَاءٍ بَيْنَنَا وَبَيْنَكُمْ}

„Sag: O Leute der Schrift, kommt her zu einem zwischen uns und euch gleichen Wort ...“ (Surah Aal-‘Imraan 3:64) Sie sagen, dass dies eine große Ayah aus dem Buch Allahs ist und dass er sie Heraklius schrieb. Jedoch ist die richtige Meinung die, dass dies kein Beweis ist, vielmehr zeigt es die Erlaubnis an, eine oder zwei Ayaat aus dem Buch Allahs zu schreiben. Was aber das Überreichen des Mushaf angeht, so gibt es keine authentischen Berichte von ihm (sallallahu alayhi was allam) dazu.

Was das Buch der Übersetzung der Bedeutungen des Qur‘aans angeht, so liegt kein Schaden darin, wenn ein Kafir es berührt, weil es ein Buch des Tafsir ist und kein Qur’aan. Deshalb kann ein Kafir oder ein Muslim, welcher nicht im Status der Taharah (rituellen Reinheit) ist, es berühren und dies ist akzeptabel, weil es nicht unter das gleiche Urteil wie das des Qur’aan fällt. Außerdem ist das Urteil zum Qur’aan nur darauf beschränkt, dass er in Arabisch geschrieben ist, ohne einen Tafsir (dabeistehen) zu haben. Aber, wenn er (der Qur‘aan) eine Übersetzung beinhaltet, fällt er unter das gleiche Urteil wie ein Tafsir. Ein Tafsir nämlich, kann von einem Muslim, welcher nicht im Zustand der (rituellen) Reinheit ist oder einem Kafir getragen (und berührt) werden, weil er nicht der Qur’aan ist.
 

Veröffentlicht in einem Buch namens ‚Fataawaa Islamiyyah‘, zusammengestellt von Muhammad al-Musnad, Band 4, Seite 41

alifta.net> Ibn Baaz Fataawa> Exegese und die Wissenschaften des Quran> Masaahif (Exemplare des Quran)> Urteil über den Mushaf> Urteil über einen Christen, der den Mushaf anfasst (112); Band 24, Seite 340-341