Frage:
In manchen Büchern ist der gesamte Text des Qur’aan auf die Mitte der Seite geschrieben, während der Tafsir oben, rechts oder links geschrieben steht, so wie beim Tafsir von Al-Jalalayn. Ist es erlaubt, solche Bücher zu berühren und daraus den Qur’aan zu lesen, ohne Wudu zu haben?

Antwort:
Diese Bücher fallen unter das gleiche Urteil wie die Bücher des Tafsir, deshalb kannst du sie halten und in ihnen lesen, ohne Wudu verrichten zu müssen.
Wenn du jedoch im Junub-Zustand bist, ist es nicht erlaubt, den Qur’aan zu rezitieren, sei dies vom Mushaf oder von anderen Büchern, bis du Ghusl verrichtet hast. Eine Person jedoch, die nicht junub ist, kann Bücher des Tafsir, Hadith und Fiqh halten.

 

Schaykh Ibn Baaz, rahimahullah

Nuur ‘alaa ad-Darb Programm, Band Nr. 5, Hajj für das Jahr 1418 n.H.; Ibn Baaz Fataawa, 122


In al-Mawsu‘ah al-Fiqhiyyah (13/97) heißt es: „Es ist gemäß der Mehrheit der Fuqaha’ dem rituell Unreinen {للمحدث} erlaubt, Bücher des Tafsir zu berühren, selbst wenn sie Verse des Qur’aan beinhalten, und sie zu tragen und in ihnen zu lesen, selbst wenn man Junub ist.
Sie sagten: Dies ist so, weil mit „Tafsiir“ gemeint ist, die Bedeutungen des Qur’aan zu lernen, ihn nicht zu rezitieren, weshalb das Urteil des Qur’aan hier nicht angewendet wird.
Die Schaafa‘is sagten, dass diese Erlaubnis nur unter der Bedingung, dass der Tafsir mehr als der Qur’aan ist, zum Tragen kommt, weil es in diesem Fall keine Respektlosigkeit gegenüber dem Qur’aan bedeuten würde, und nicht wie der Mushaf ist (welcher den gesamten Qur’aan beinhaltet).
Die Hanafis unterschieden sich diesbezüglich und sagten, dass es verpflichtend sei, Wudu zu haben, bevor man Bücher des Tafsir berührt.“


Schaykh Ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) sagte: „Bezüglich der Bücher des Tafsir, so ist es erlaubt, sie zu berühren, weil sie als Tafsir betrachtet werden und die Verse darin weniger sind als der Kommentar.
Sie zitierten als Beweis dafür die Tatsache, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) Briefe an Kuffar (Ungläubige) schickte, in welchen Qur’aan-Verse standen. Dies zeigt an, dass das Urteil mit der Mehrheit des Textes zum Tragen kommt.

Aber wenn der Tafsir und der Qur’aan gleich sind (in der Menge der Zeilen), dann ist dies eine Kombination von etwas Erlaubtem und etwas Verbotenem und keiner der beiden überwiegt den anderen. In diesem Fall sollten wir den Regeln bezüglich des Qur’aan folgen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Aber wenn der Tafsir mehr ist, wenn auch nur durch eine kleine Menge, dann fällt er unter das Urteil des Tafsir. (Ash-Sharh al-Mumti‘, 1/267)


In Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah (4/136) heißt es: „Es ist erlaubt, die Bedeutungen des Qur’aan in eine andere Sprache zu übersetzen, genauso wie es erlaubt ist, seine Bedeutungen in Arabisch zu kommentieren. Dies wird als Erklärung der Bedeutung, die der Übersetzer vom Qur‘aan versteht, angesehen, aber es kann nicht als Qur’aan bezeichnet werden.
Darauf basierend ist es erlaubt, eine Übersetzung des Qur’aan zu berühren, sowie einen Tafsir, der in Arabisch geschrieben ist, wenn man nicht im Zustand der Wudu ist.“