Frage:
Was ist das Urteil über das Betreten der Toilette, wenn man den Mushaf in seiner Tasche trägt.

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah allein, und Frieden und Segen seien auf Seinem Gesandten, seiner Familie und Gefährten. Um fortzufahren:

Es ist zulässig den Mushaf in der Tasche zu tragen, aber es ist nicht erlaubt, ihn zu tragen, während man die Toilette betritt. Eher sollte man ihn aus Respekt und Ehre gegenüber dem Buche Allahs an einem geeigneten Ort, außerhalb der Toilette, ablegen.
Wenn man ihn allerdings mit sich in die Toilette tragen muss, weil man befürchtet, dass er gestohlen werden kann, so ist es aufgrund von Notwendigkeit für einen Muslim erlaubt ihn mit sich zu tragen, wenn man in die Toilette eintritt.

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein!


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile

Fataawa al-Lajna Da'imah; Zweite Frage der Fatwa Nr. 2245