Frage:
Manche Menschen rezitieren den Quran für eine Vergütung oder ein Gehalt, ist dies erlaubt?

Antwort:
Gemäß der richtigen Ansicht unter den Gelehrten, ist es erlaubt, eine Vergütung anzunehmen, wenn man andere den Quran lehrt. Dies geht aus einem authentischen Hadith hervor, in welchem ein Sahaba des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) den Quran über eine kranke Person las, und dafür eine Vergütung annahm; später sagte der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) dazu: „Tatsächlich, ist die rechtschaffenste Tat, für die du einen Lohn nimmst, das Buch Allahs.“ (Bukhary 5737)

Aber im Falle, dass man den Quran rezitiert, ohne dies für Ausbildungszwecke zu tun, sondern lediglich für Menschen, die einem auf irgendeiner Veranstaltung zuhören, so ist es nicht erlaubt, dafür einen Lohn zu nehmen. Bezüglich dieser Regelung sagte Scheikh al-Islam Ibn Taymiyyah, dass er von keiner Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten zu diesem Verbot weiß.


Schaikh Abdulaziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah, Band 7