Frage:
Wird eine Person für das Lesen des Quran belohnt, obwohl sie dessen Bedeutung nicht versteht?

Antwort:
Der heilige Quran ist gesegnet, wie Allah (erhaben ist Er) sagt:

{كِتَابٌ أَنزَلْنَاهُ إِلَيْكَ مُبَارَكٌ لِّيَدَّبَّرُوا آيَاتِهِ وَلِيَتَذَكَّرَ أُولُو الْأَلْبَابِ}

"(Dies ist) ein gesegnetes Buch, das Wir zu dir hinabgesandt haben, damit sie über seine Ayah nachsinnen und damit diejenigen bedenken, die Verstand besitzen." (Surah Saad 38:29)

Dem Menschen ist also vorgeschrieben ihn zu lesen, ob er dessen Bedeutung versteht oder nicht. Aber der Mu‘min, der nach ihm handelt, sollte ihn nicht lesen ohne die Bedeutung zu verstehen. Wenn eine Person beispielsweise Medizin lernen will und die Bücher der Medizin studiert, kann er davon nicht profitieren solange er deren Bedeutungen nicht kennt und sie ihm nicht erklärt werden; vielmehr wird er sehr eifrig sein deren Bedeutungen zu verstehen damit er sie ausführen kann. Warum denkst du also, dass jemand das Buch Allahs (erhaben und verherrlicht ist Er) lesen sollte, welches eine Heilung ist für das, was sich in den Herzen befindet und Ermahnung für die Menschen, ohne über dessen Bedeutungen nachzusinnen und sie zu verstehen?
Aus diesem Grund haben die Sahaba (radiAllahu anhum) nach zehn Versen nicht weitergemacht, ohne sie (die Aayaat) und das Wissen, das sie beinhalten zu lernen und wie man nach ihnen handeln muss. Also haben sie den Quran, das Wissen und die Handlungen alle zusammen gelernt.

Eine Person wird für das Lesen des Quran belohnt, ob sie dessen Bedeutungen versteht oder nicht; sie sollte aber eifrig sein, dessen Bedeutungen zu verstehen und diese von einem Gelehrten lernen, dessen Wissen vertrauenswürdig ist. Wenn sie keinen Zugang zu einem Gelehrten hat, der ihr die Bedeutungen lehren kann, darf sie sich an einen vertrauenswürdigen Tafsir wenden, wie der Tafsir ibn Jarir, Tafsir ibn Kathir und andere, die auf den Tafsir achten, der auf den von den Sahaba und den Tabi'in (radiAllahu anhum) überlieferten Berichten basiert.


Shaykh Salih Ibn 'Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Nur ‘aalaa al-Darb; Kassette 85; Seite A