Frage:
Sollte man beim Ersuchen eines Rechtsurteils den Gelehrten um Beweise bitten?
Sollten sie (die Fragesteller) die Authentizität des Urteils durch andere Gelehrte prüfen, oder ihm einfach folgeleisten?
Werden sie nicht als Muqallidun (Blindfolger) betrachtet, wenn sie Fataawa (ohne zu hinterfragen) akzeptieren, zumal die Nachahmung verboten ist?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah allein und der Frieden und Segen seien auf Seinem Propheten, dessen Familie und Gefährten.
 
Um fortzufahren:
Wenn der Fragesteller ein Student ist, der in der Lage ist den Beweis zu verstehen, sollten sie fragen und die Beweise mit dem Gelehrten ausdiskutieren, um sich zu vergewissern und bestens vertraut zu werden; andernfalls sollten sie nur die Antwort ersuchen.
 
Möge Allah uns Erfolg bescheren. Möge der Friede und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.
 
 
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdulaziz ibn Baz, Abdul-Razzaq Afify, Abdullah ibn Qa`ud, Abdullah ibn Ghudayyan)
 
Fataawa al-Lajnatu’d-Daima; Band 5; Kategorie: Fiqh>Taharah>Usul ul-Fiqh>Ausstellen von Fatawa; S. 53; Fünfte Frage von Fatwa Nr. 6440