Frage:
Was ist das Urteil bezüglich des Jihads mittels Selbstmord, wie beispielsweise mit Sprengstoff, der in einem Auto angebracht wurde um damit den Feind zu stürmen, wobei man ohne Zweifel weiß, dass man als Folge dieser Tat sterben wird?
 
Antwort:
Wahrlich, meine Meinung ist, dass jener betrachtet wird, wie derjenige, der sich selbst umgebracht hat. Und als Folge dessen wird er ins Höllenfeuer geworden werden, da dies vom Propheten (sallallaahu 'alayhi wa sallam) überliefert wurde: „Wahrlich, wer sich selber tötet, wird sicher in der Hölle bestraft werden, die für immer seine Bleibe sein wird.“ (Bukhari 5778, Muslim 109, 110)

Was jedoch denjenigen angeht, der unwissend war und dachte, dass seine Handlung gut gewesen ist und damit Allahs Wohlgefallen erlangen wollte, so hoffen wir, dass Allah ihm verzeiht, da er es aus Ijtihad (Anstrengung nach der Wahrheit) tat, auch wenn ich keine Entschuldigung für so jemanden in der heutigen Zeit finde. Denn diese Art des Selbstmord-Attentats ist sehr bekannt und unter den Leuten weit verbreitet. Deshalb muss man diesbezüglich die Leute des Wissens fragen, bevor man solch eine Tat ausüben will, damit die richtige Führung für ihn deutlich wird, bevor er einen Fehler begeht.
Das Verwunderliche daran ist, dass die Leute sich selbst töten, obwohl bekannt ist, dass Allah eine solche Handlungsweise verboten hat. Denn Allah sagt: „O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, dass es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt. Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.“ (Surah An-Nisaa 4:29)

Vielmehr begehrten sie, sich am Feind zu rächen, mit welchem Mittel auch immer, sei es erlaubt oder verboten. Sie wollen also nur ihre Rachsucht befriedigen.

Wir bitten Allah darum, dass Er uns mit Einsicht in Seiner Religion und mit Taten, die Ihm gefallen, segne. Wahrlich, Er ist über alle Dinge mächtig.
 
 
Schaykh Ibn al-Uthaymin, rahimahullah
 
Na’aliju Waqi’un al-Alim, Seite 119

 

Anmerkung: Siehe auch: Selbstmordanschläge, die als „Märtyrer-Operationen“ bezeichnet werden