Frage:
Ist es einem Muslim erlaubt seine Madhhab zu ändern? Kann er der Maliki Rechtschule folgen, dann zu der Hanbali Rechtschule wechseln und daraufhin wieder zurück zur Maliki Rechtschule kehren?

Antwort:
Ein Muslim muss den Beweisen aus Quran und Sunnah folgen, auch wenn sie nicht mit der Madhhab, welcher er folgt, konform sind. Allah sagt:

{فَإِن تَنَازَعْتُمْ فِي شَيْءٍ فَرُدُّوهُ إِلَى اللَّـهِ وَالرَّسُولِ إِن كُنتُمْ تُؤْمِنُونَ بِاللَّـهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ ۚ ذَٰلِكَ خَيْرٌ وَأَحْسَنُ تَأْوِيلًا}

,,… Und wenn ihr über etwas streitet, so bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr Iman an Allah und an den Jüngsten Tag habt. Das ist das Beste und nimmt am ehesten einen guten Ausgang." (Surah An-Nisa 4:59)

Daher sollte ein Muslim nicht aufgrund seiner Gelüste und seiner Laune die Madhhab wechseln. Allah sagt:

{وَمَا اخْتَلَفْتُمْ فِيهِ مِن شَيْءٍ فَحُكْمُهُ إِلَى اللَّـهِ }

,,Und worüber ihr auch immer uneinig seid, das Urteil darüber steht Allah (allein) zu." (Surah Asch-Schura 42:10)

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Frieden und Segen seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Bakr Abu Zayd, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Die dritte Frage der Fatwa Nr. 17468