Diese Richtlinien definieren, wem gegenüber wir zu Respekt und Ehrerweisung verpflichtet sind und wem gegenüber es nicht erlaubt ist, dessen Ehre zu verletzen. Auch wird definiert, über, wen es erlaubt ist, zu sprechen, und ihn zu kritisieren. Und über welche Personen es vielmehr verpflichtend ist, sie in der Zeit der Notwendigkeit und dem (daraus folgenden) Nutzen zu kritisieren, ohne dabei ihre guten Qualitäten zu erwähnen.


1. Diejenigen, welche wir keinesfalls, nicht einmal in kleinster Weise kritisieren dürfen. Vielmehr müssen wir sie ehren, lieben und loben.

1.1: Die Gesandten und Propheten (alayhi sallaatu wa-s-sallam)
Allah, der Erhabene erzählt uns ihre wundervollen Geschichten und welche Erschwernisse sie aushalten mussten, ihre Bemühungen, ihre Hingabe und ihre wunderbare Beharrlichkeit. Gleichzeitig sagte uns Allah, dass Er alle anderen abgelehnt hat, die sich ihnen entgegenstellten. Allah befahl dem Gesandten (sallallahu alayhi wa sallam) und seiner Ummah, ihrem Beispiel zu folgen. Somit ist es niemals zulässig, einen der Propheten und Gesandten zu kritisieren oder gar Groll (über sie) zu hegen.

1.2: Die Sahaba (radiAllahu 'anhum)
Es ist einen Muslim verboten, sich gegen die Sahaba auszusprechen, bzw. sie zu kritisieren. Die Ummah darf ihnen gegenüber nichts anderes außer Liebe und Respekt empfinden. Allah hat sie in Seinem Heiligen Buch erwähnt und uns ihren hohen Rang veranschaulicht. Er berichtet uns über ihre Bemühungen, ihre Opferbereitschaft bezüglich ihres eigenen Lebens und Reichtums, und das nur, um Allahs Wohlgefallen zu erlangen.
Außerdem hat der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) selbst, die Sahaba im Allgemeinen, aber auch individuell gelobt und uns verboten, sie zu beleidigen. Er (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Beleidigt nicht meine Sahaba, denn wenn einer von euch so viel Gold wie den Berg von Uhud spenden würde, würde er nicht annähernd mit ihnen auf einer Ebene sein, nicht mal die Hälfte davon.“ (Al-Buhari u. Muslim aus der Überlieferung von Abu Sa'id)

So merken wir, was für eine Stellung die Sahaba haben. Die Ahlus-Sunnah wal-Jamaa’ah hält sich diesbezüglich strickt an die Vorgaben des Gesandten (sallallahu alayhi wa sallam). Daher verbietet es die Ahlus-Sunnah, sich abfällig über den Disput zwischen Mu'aawiah und 'Ali (radiya-llahu anhum) zu äußern. Demnach befindet sich jeder, der sich auch nur über einen Einzigen von ihnen negativ äußert, in Irreleitung, Ketzerei und völliger Abweichung von der korrekten Manhaj.

1.3: Diejenigen, die ihnen auf die beste Weise gefolgt sind
Das sind diejenigen, welche von den Sahaba gelernt haben, wie in etwa die sieben Fuqaha von Medina. Sie sind die Gelehrten der Ahadith, der islamischen Rechtswissenschaft und die Gelehrten des Tafsir, welche den Weg der Gefährten und jenen, die nach ihnen kamen, gingen. Sie waren diejenigen, auf die der Prophet (sallAllahu alayhi wa-sallam) Bezug nahm, als er sagte: "Es wird nie aufhören eine Gruppe (Taaifa) von meiner Ummah zu geben, die auf der Wahrheit triumphieren. Diejenigen, die sich von ihnen abwenden, werden weder in der Lage sein, ihnen zu schaden, noch sich ihnen entgegenzustellen, bis der Befehl (das Versprechen) Allahs, des Gepriesenen und Erhabenen, eintrifft." (Al-Bukhari aus der Überlieferung von al-Mughira Ibn Su'ba)

Diese Menschen werden allgemein als Ahlul-Hadith (Leute des Hadith) bezeichnet. Und niemand anderes stellt sich ihnen entgegen, außer Personen, die ihren Gelüsten und Neigungen folgen. Sie sind die Arroganten und Irregeleiteten. Imam Ahmad, al-Hakim und Ibnul-Qayyim bezeichneten diese Menschen, welche diese edlen Personen kritisieren, als Ketzer.

Shaikh Ibn Taymiyyah (rahimahullah) sagte: „Über jeden, der die Fähigkeit hat den erlaubten Ijtihad (Verfahren zur Rechtsfindung) zu machen, ist es nicht erlaubt, ihn negativ zu erwähnen. Z.B. dass man diesen verdammt oder Schuld zuweist. Denn wenn er auch Fehler getan hat, so hat Allah ihm seine Fehler schon vergeben. Es ist daher also Pflicht, ihn wegen seinem Iman und seiner Taqwa, welche er besitzt, zu lieben, zu ehren und Du'a für ihn zu machen." (Majmuu' al-Fataawaa 28/234)

 

2. Personen, bei denen es erlaubt, bzw. sogar Pflicht ist, über sie zu sprechen und vor ihnen zu warnen

2.1: Leute der Erneuerung (Ahlul-Bid’ah)
Allen voran sind die Ahl al-Bidah. Es ist Pflicht, über sie zu sprechen und vor ihnen zu warnen. Dabei ist es egal, ob es sich um Gruppen handelt, oder um einzelne Individuen. Es spielt ebenso keine Rolle, ob diese Personen oder Gruppen anwesend oder abwesend sind, während man vor ihnen warnt.

Zu den Gruppen, vor denen wir warnen, gehören unter anderem die Khawaarij, Raafidah, Murjiah, Jahmiyyah, Qaramiyyah und die Leute der Rhetorik, welche durch ihr Wissen in Kalam (Rhetorik) in korrupte und abgeirrte Glauben gefallen sind [1], wie z.B. die Ablehnung einiger oder aller Attribute Allahs. So warnen wir vor diesen Personen sowie deren Büchern und irregeleiteten Wegen.
Das Gleiche gilt für Personen und Sekten, die ihrem Weg folgen und sich von den Leuten des Tauhids und der Sunnah absondern und - noch schlimmer -, sich jenen entgegen stellen. Denn durch diese Form jagen sie die Menschen von den Gelehrten weg. So kommt es dazu, dass Personen der Ahlul-Bidah von diesen Menschen gelobt, geehrt und geschätzt werden und über ihren vorzüglichen Charakter gesprochen wird. Solch ein Verhalten kann man nur so deuten. Es liegt daran, weil sie die Bid'ah dieser Menschen eher bevorzugen, als den korrekten, wahren Manhaj der Ahlul-Sunnah wal-Jamaa’ah.

2.2: Berichte der Ahadith, welche als unzuverlässig gelten
Weitere Personen, vor denen gewarnt werden darf und muss, sind Menschen, welche Ahadith berichten, die aber nicht als vertrauenswürdig zu betrachten sind.

a) Die Gelehrten der Wissenschaft des Jarh wa Ta'diil (Kritik und Lob) haben sich darauf geeinigt, das wenn die Gelehrten einen Berichterstatter kritisiert haben, mit Worten wie „Seine Ahadith dürfen nicht angenommen werden“, „Er hat wenig Wissen“, „Er vergisst viel und macht viele Fehler“, dann ist es erlaubt, diese Zitate zu erwähnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass man auch die guten Seiten dieser Personen erwähnt, da sie für diese Sache belanglos sind. Wenn wir also jemanden kennen, der Ahadith falsch überliefert, bzw. nicht vertrauenswürdig ist, muss vor ihm gewarnt werden. Dies im Konsens der Gelehrten. Das ist der Fall, wenn die Gelehrten sich einig sind.

b) Doch was ist, wenn sich die Gelehrten uneinig sind, ob der Berichterstatter vertrauenswürdig war oder nicht, oder ob er ein Erneuerer war oder nicht? Darauf müssen wir genauer eingehen. Beginnen wir mit der Vertrauenswürdigkeit: Wir sollten wissen, dass wenn wir die Kritik annehmen, ohne zu prüfen, ob die anderen, welche ihn für vertrauenswürdig halten recht haben oder nicht, es nachteilhaft für den Islam wäre. So würden wir uns einige wertvolle Ahadith vorenthalten, die wichtige Gebote und Verbote enthalten. Außerdem wäre das eine große Ungerechtigkeit bezüglich der Person und der Religion, wenn wir nicht zumindest den Wahrheitsgehalt überprüfen. Dies obliegt nur den Gelehrten. Sie überprüfen und stellen fest, inwieweit diese Person vertrauenswürdig, bzw. unvertrauenswürdig ist. So überprüfen wir die Aussagen der Gelehrten des Jarh wa Tadil und nehmen die Aussagen, welche schwerer wiegen und welche richtig sind. All diese Arbeit hat nicht nur damit zu tun, dass man den Ruf der Person klärt und eventuell unrecht vermeiden möchte, vielmehr ist es wichtiger, Nutzen für die Religion daraus zu ziehen. Wenn man also geforscht und rausgefunden hat, dass die Person nicht vertrauenswürdig ist, ist es erlaubt seine Unzuverlässigkeit kundzutun - ohne dabei seine guten Eigenschaften zu erwähnen.

Wie ist ein Erneuerer zu handhaben?
Wenn wir in der Stellung sind, gegen Erneuerer zu warnen, so warnen wir vor ihnen; wir warnen nur vor seiner Bid’ah und sprechen nicht von seinen guten Eigenschaften. Wenn es um Berichterstattungen von Erzählungen geht, so müssen wir seine Vertrauenswürdigkeit und Ehrlichkeit nennen und das mit dem Ziel, dass wir Nutzen aus den Berichterstattungen ziehen können; nur mit diesem Ziel. Wir wiegen nicht seine anderen guten und schlechten Eigenschaften ab, indem wir z.B. sagen: „Er war für seinen Mut bekannt“, oder: „Er war sehr großzügig und hatte sehr viel Wissen“. Dies alles hat nichts mit dem Thema Berichterstattungen zu tun, sondern ist vollkommen überflüssig. Wir wollen nur seine Vertrauenswürdigkeit und Ehrlichkeit und sein gutes Gedächtnis. Aber wir sollten wissen, dass einige von den Salaf generell Berichterstattungen von Erneuerern und Leuten, welche als Lügner bekannt waren, ablehnten.
So sagte Ibn Abbas (radiya-llahu anhu): „Es gab eine Zeit, in der ein Mann kam und sagte: „Der Gesandte (sallallahu alayhi wa sallam) hat gesagt ...“, so würden unsere Augen hineilen und unsere Ohren währen weit offen, aber als die Misslichkeiten und Schandtaten die Menschen befallen hat, haben wir von der Person erst Wissen genommen, als wir wussten, wer er war.“ (Al-Muqaddimah (die Einleitung) von Sahih Muslim 1/13-15)

Ibn Sirin sagte: „Die Leute haben niemals nach der Isnad (Überlieferungskette) gefragt. Als uns jedoch die Fitna einholte, begannen die Menschen zu fragen: „Nenne uns denjenigen, der das gesagt hat“. So wurde der Hadith von Ahl as-Sunnah angenommen und von der Ahl al-Bidah abgelehnt.“ (Al-Muqaddimah (die Einleitung) von Sahih Muslim 1/13-15)

Die Worte von Ibn Sirin und Ibn Abbas zeigen uns, dass dies die allgemeine Verhaltensweise während der Zeit der letzten Sahaba und ihrer Nachfolger (Tabi‘iin) war. Der Grund für dieses Verhalten war sicher, dass sie es zu dieser Zeit nicht nötig hatten, auf Berichterstattungen von Erneuerern zuzugreifen. So hatten sie einen klareren Standpunkt diesbezüglich. Aber diejenigen, die nach ihnen kamen, hatten keine andere Wahl, außer dass sie auch Berichterstattungen von Erneuerern annehmen, welche für ihre Ehrlichkeit bekannt waren. Jedoch akzeptierten sie diese Ahadith nur unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen.

Imam Abu Ishaq Ibrahim Ibn Yaqub al-Jawzjani sprach über die Erneuerer und sagte: „Unter ihnen waren welche, die vom korrekten Weg/der Wahrheit abgekommen sind, aber sie besaßen dennoch eine wahrhaftige Zunge. Man verhielt sich so, dass man ihn für seine Bidah außer Acht ließ und keinen Umgang mit ihm hatte, jedoch wurde er bezüglich der Notwendigkeit seiner Berichterstattung als vertrauenswürdig erklärt. So verhält es sich, dass es diesbezüglich keine Alternative gibt, außer die erwähnten Ahadith von ihm anzunehmen, jedoch nur solange, bis sie seine Bid’ah nicht dadurch untermauern." (Ahwal ar-Rijal, S. 538)

2.3: Personen, über die das Lästern erlaubt ist
Es gibt sechs Ausnahmen, die Imam an-Nawawi in seinem Kapitel: „Wann ist Lästern erlaubt“ erwähnt. Doch zuerst: Wisse, dass Lästern für legitime und legale Gründe erlaubt ist, wenn etwas nicht ohne Lästern möglich ist.

  1. Wenn dir Unrecht geschehen ist, ist es vor einer Autoritätsperson erlaubt, um den Schaden zu beheben.
  2. Man versucht das Böse zu verhindern und möchte die Gläubigen auf den rechten Pfad zurückbringen. So geht man z.B. zu jemandem, von dem man ausgehen kann, dass es bei ihm etwas bewirken kann.
  3. Wenn man eine Fatwa von einem Gelehrten ersucht und dabei z.B. sagt: „Mein bester Freund tut dies und jenes, was ist das Urteil darüber, wie soll ich mich verhalten?“
  4. Wenn man einen nur daran erkennt, wenn man eine bestimmte Eigenart von ihm nennt, wie z.B. kennt man seinen Namen nicht, jedoch ein Merkmal. So muss er wohl oder übel sagen: „der Kleine, der breitere, der Gehbehinderte“. Hier ist nicht beabsichtigt, sich über jemandem lustig zu machen, sondern es dient dazu, den Menschen zu beschreiben.
  5. Wenn er öffentlich sündigt und die Sünde nicht versucht zu verbergen. Dass gleiche gilt für einen Erneuerer, der versucht seine Bid'ah öffentlich zu machen - noch schlimmer, eventuell sogar dazu aufruft.
  6. Man warnt die Muslime vor einem Übel, z.B. warnt man vor einer Person, dass sie bezüglich der Berichterstattung der Ahadith nicht vertrauenswürdig ist. Dies ist nicht nur erlaubt, sondern Pflicht. Ein gutes Beispiel für diese Form des Warnens ist, wenn man einen Schüler sieht, der dabei ist, von einem Erneuerer Wissen zu nehmen. So ist es Pflicht, zu diesem Schüler zu gehen und ihn vor den Erneuerern zu warnen. Diesbezüglich erwähnt Shaikh Ibn Taymiyyah (rahimahullah) eine Geschichte, die Imam Ahmad wiederfahren ist: "Jemand kam zu ihm und sagte: ‘Es fällt mir immer schwerer zu sagen: Diese Person ist so und so.‘ Imam Ahmad sagte daraufhin: 'Wenn du schweigst, ich auch schweige und alle schweigen, woher will die unwissende, ungebildete Person unterscheiden, was falsch und schwach und was richtig und authentisch ist?'"

Hieraus wird klar, dass beraten und warnen Pflicht ist, wenn es einen Nutzen für die Religion hat. Das ist z.B. der Fall, wenn Berichterstatter bezüglich der Ahadith viele Fehler gemacht haben. Wir haben auch ein gutes Beispiel dafür:

Yahya Ibn Said sagte: „Ich fragte Malik ath-Thauri, Laid Ibn Saad und al-Auzai über eine bestimmte Person, die bezüglich der Ahadith beschuldigt wurde (d.h. die Person war unzuverlässig). Alle sagten: ‚Mach seine Angelegenheiten öffentlich‘ (d.h.: warne vor ihm).“ Also ist es Pflicht für uns, dass wir über den Stand der Person informieren und die Ummah vor ihrem Übel warnen. Dies im Konsens der Gelehrten.

Jemand fragte Imam Ahmad (rahimahullah): „Wen magst du mehr – Den, der fastet, betet und I'tikaf macht, oder den, der vor den Erneuerern warnt?“ Imam Ahmad sagte dazu: „Das Fasten, Beten und I'tikaf ist gut für dich; wenn jemand gegen Erneuerungen spricht, bei Allah, davon profitieren alle Muslime und das ist im Vergleich besser.“ (Hier ist freiwilliges Beten und Fasten gemeint!)
Shaikh Ibn Taymiyyah (rahimahullah) sagte zu Imam Ahmads Aussage: „Er meint, dass dies ein Vorteil für die ganze Ummah in Bezug auf die Religion sei. Meines Erachtens ist dies sogar eine Form des Jihad fi sabili-llah. Das ist eine Form der Reinigung der Manhaj und der Gesetzgebung Allahs. Gleichzeitig weist man die Überschreitung dieser Individuen von sich und zeigt Feindschaft ihnen gegenüber. Dies ist im übrigen Fard-Kifayah und das ist der Konsens aller Gelehrten.

Wenn es die Menschen nicht geben würde, welche diesen Schaden von den Muslimen abwenden und beseitigen, wäre die Religion durch diese Individuen (der Erneuerer) vergiftet. Diese Vergiftung der Religion ist noch schlimmer, als die Vergiftung, welche entsteht, wenn die Feinde des Islams islamisches Land beherrscht haben. Denn wenn diese im Land sind, kann es eine sehr lange Zeit dauern, bis sie die Herzen mit falschen Ideen manipulieren. Die Erneuerer jedoch manipulieren die Herzen der Menschen, von Anfang an." [2]

So zählten die Gelehrten des Islams von Beginn an, als sie vor Individuen warnten, stets nur deren schlechte Qualitäten auf. Und niemals fanden sie es verpflichtend, deren gute Qualitäten mit aufzuzählen. Es gibt etliche Bücher bezüglich des „Jarh wa Ta'diil“, in denen vor Individuen gewarnt wird. Es gibt sogar Bücher, die sich nur auf Jarh beziehen und den Ta'diil nicht einmal erwähnen. In ihnen wird kein Stäubchen über die guten Eigenschaften oder Charakterzüge dieser Person erwähnt.

  • Imam al-Bukhari schrieb zwei Bücher über schwache Berichterstatter namens „Al-Tarikh al-Kabir“ und „al-Tarikh al-Saghir“.
  • An-Nasaa'i schrieb ein Buch namens 'Ad-Du'aafa wal-Madrukin' über die zurückgewiesenen Überlieferer.
  • Al-'Aqili schrieb ein Buch über schwache Überlieferer, welches als 'Ad-Du'aafa' bekannt ist.
  • Ibn 'Adiyy verfasste das Buch 'Al-Kamil' über diejenigen, die kritisiert wurden.
  • Ibn Hibban schrieb in 'Al-Majruhin' speziell über diejenigen, welche als unglaubwürdig gelten.
  • Al-Hakim schrieb 'Ad-Du'aafa', welches ein Kapitel seines (größeren) Buches 'Al-Madhkal' ist.
  • Adh-Dhahabi schrieb zwei Bücher über Personen, welche unzuverlässig und zu kritisieren sind: „Al-Mizan al-Mughni“ und „Diwan ad-Duafa“.
  • Abu Hafidh Ibn Hajr verfasste 'Lisan al-Mizaan'.

Es gibt zahlreiche andere Bücher der früheren Gelehrten über al-Jarh wa Ta'dil, die voll damit sind, unglaubwürdige Individuen (Majruhin) in Verruf zu bringen. Es folgen einige Beispiele von Gelehrten, die wörtlich über einige Individuen schrieben:

Imam Ahmad (rahimahullah) in 'Bahr-ud-Dam', S. 99-114:
• Über Habib Ibn Jadhar: „Er ist ein Lügner.“
• Über Habib in Abi-Hilal: "Er ist zurückgewiesen."
• Über Khalid Ibn Yazid Ibn Abdurrahman al-Hamdani: „Er ist nichts.“
• Über Harith al-Muhasibi: "Harith ist die Quelle allem Elends."

Imam al-Bukhari (rahimahullah) in 'Ad-Du'ada as-Saghir':
• Über Jisr bin Farqad: "Er hat keinen Stellenwert."
• Über Ibn 'Ata Abu Sulaiman al-Madani: "Seine Ahadith sind zurückgewiesen." und "Ich sah ihn als ein Nichts an."
• Über Khalid Ibn I’ias al-Qurshi al-Adawi al-Madani: "Er ist nichts."

An-Nasai (rahimahullah) in 'Ibid':
• Über Aschad Ibn Sa'id as-San’am: „Er ist nichts.“
• Über Ibrahim Ibn Kathin, Ibrahim Ibn Yazid al-Khuzi und andere sagte er: „Seine Ahadith sind zurückgewiesen und verworfen.“

Die Beispiele sind zahlreich, in denen die frühen Gelehrten vor Individuen gewarnt und die guten Eigenschaften nicht erwähnt haben. Da dies, wenn die guten Eigenschaften erwähnt worden wären, das Lob und die Kritik deutlich geschwächt hätte, und der eine oder andere versucht gewesen wäre, dieser Person doch Vertrauen zu schenken und die Kritik der Gelehrten anzuzweifeln. Und dies wäre eine verheerende Sache, wovor wir Muslime Zuflucht suchen.


Schaikh Rabi’ bin Hadi al-Madkhali, hafidhahullah

Aus „Die Methodologie der Ahlus-Sunnah wal-Jama’ah, über das Kritisieren von Individuen, Büchern und Gruppen“ – Kapitel Nr. 4.



[1] Shaikhul-Islam (Ibn Taymiyyah) sagte, dass es darin einstimmige Übereinkunft unter den Muslimen gibt.
[2] Riyadh as-Salihin (S. 489) mit der Verifizierung von Shaikh al-Albani.