Frage:
Ich sah etwas, das mir von der Religion bis dahin unbekannt war und dies ist das Küssen des Mushaf (Quran).
Wie lautet das Urteil dies bezüglich?

Antwort:
Alles Lob und Dank gebührt Allah, dem Einzigen. Allahs Frieden und Segen seien auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.

Zum Thema: Wir kennen keine Basis für eine Person, die dazu aufruft, den Quran zu küssen.

Und bei Allah liegt der Erfolg!

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah ad-Daa'imah lil Buhuthal-Ilmiyyah wal-iftaa - Frage 12 der Fatwa-Nr. 4172

 

Schaykh Abdulaziz ibn Baz, rahimahullah, sagte:

Wir kennen keinen Beweis, der in der Schari’ah vorschreibt, es (Mus’haf) zu küssen. Wenn aber eine Person tut, so liegt nichts falsches darin. Es wurde von dem großen Sahaabi 'Ikramah ibn Abi Jahl berichtet, dass er den Mus’haf küsste und sagte: {هذا كلام ربي} „Dies ist das Wort meines Herren.“
Wie auch immer, es ist nicht falsch es zu küssen, aber es ist (auch) nicht vorgeschrieben und es gibt keinen Indiz in der Schari’ah, dass es vorschrieben ist. Wenn eine Person es jedoch aus Verehrung und Respekt küsst, wenn es z.B. von seiner Hand oder von einer hohen Stelle runterfällt, so ist nichts falsches daran, in scha’a Allah.


Fataawa wa Maqaalaat Mutanawwi’ah li Samaahat al-Schaykh al-‘Allaamah ‘Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allaah ibn Baaz, Band 9, Seite 289