Frage:
Ist es erlaubt an Festen, in denen Bid'a (Erneuerung in der Religion) involviert sind, teilzunehmen, wie z.B. den Mawlid (den Geburtstag des Propheten) feiern, oder die Nacht von der Mi'raj (Himmelsfahrt) und die 15. Nacht von Scha'ban, besonders wenn die Person daran glaubt, dass sie nicht erlaubt sind und nur daran teilnimmt, um den Leuten die Wahrheit zu erklären?

Antwort:
Erstens: An diesen Tagen zu feiern ist nicht erlaubt. In der Tat ist es eine verwerfliche Bid'a (Erneuerung in der Religion).

Zweitens: Es ist nur erlaubt, an diesen Feierlichkeiten teilzunehmen, um sie zu beanstanden und den anderen Leuten die Wahrheit über sie zu erklären und sie zu belehren, dass das Feiern solcher Ereignisse Bid'as sind, die nicht erlaubt sind, besonders wenn die Person gute rhetorische Fähigkeiten hat und es unwahrscheinlich ist, dass sie von ihren Ansichten beeinflusst wird.

Was die Teilnahme zur Beobachtung, oder aus Neugierde angeht, so ist es nicht erlaubt. Es involviert die Teilnahme an Munkar (das was inakzeptabel oder abgelehnt vom Islamischen Recht ist) und steigert die Zahl der teilnehmenden Leute in solchen Bid'as, und propagiert sie somit.

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Möge Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!
 
 
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
 
Fatwa Nr. 6524, Teil Nr. 3, Seite Nr. 38