Frage:
Einige der Gelehrten in unserem Land behaupten, dass es ein Nafilah (freiwilliges Gebet) gibt, welches am letzten Mittwoch des Monats Safar verrichtet werden soll, und zwar zur Zeit des Duha-Gebets (freiwilliges Gebet vor Dhur). Dieses Gebet besteht aus vier Raka‘aat mit einem Taslim. In jeder Rak‘ah soll man Surah Al-Faatihah und Surah Al-Kawthar siebzehn Mal, Surah Al-Ikhlas fünfzig Mal und die Al-Mu‘awwidhatayn (Al-Falaq und Al-Naas) jeweils einmal rezitieren. Dies wird in jeder Rak‘ah getan, dann sagt man den Taslim, nachdem es vorgeschrieben ist, folgendes 360 Mal zu rezitieren:

{وَاللَّهُ غَالِبٌ عَلَى أَمْرِهِ وَلَكِنَّ أَكْثَرَ النَّاسِ لاَ يَعْلَمُونَ }

„Und Allah ist in Seiner Angelegenheit überlegen. Aber die meisten Menschen wissen nicht.“ (Surah Yuusuf 12:21), sowie Jawharat-ul-Kamaal (bestimmte Sufi Formel) dreimal, und dann zu enden, indem man sagt: „Verherrlicht werde dein Herr, der Herr der Ehre und Macht! Erhaben ist Er über all das, was sie Ihm zuschreiben! Und Friede sei auf den Gesandten! Und aller Preis und Dank gebühren Allah, dem Herrn der Welten!“ Ferner sollen sie den Armen etwas Brot als Sadaqah geben.
Sie sagen, diese Ayah wird speziell dafür rezitiert, die Katastrophen, die am letzten Mittwoch des Monats Safar herunter kommen, abzuwehren. Sie sagen, dass jedes Jahr 320,000 Katastrophen herunter kommen und alle von ihnen kommen am letzten Mittwoch des Monats Safar herunter. Deshalb wird dieser Tag als der schwierigste des ganzen Jahres angesehen. Aber wer immer dieses Gebet in der angegebenen Weise verrichtet, den wird Allah in Seiner Großzügigkeit vor allen Katastrophen, welche an diesem Tag herunter kommen, bewahren. Sie, als auch diejenigen, die es nicht verrichten können, wie Jungen, werden von diesem Gebet begünstigt. Ist dies erlaubt oder nicht?
 
Antwort:
Es gibt keinen Beweis, der das erwähnte Naafilah im Qur’aan oder der Sunnah bestätigt. Wir haben keinen Beweis, dass irgendeiner der Salaf dieser Ummah oder von den rechtschaffenen Menschen der späteren Generationen jemals dieses Naafilah verrichtet hätte. Vielmehr ist es eine tadelnswerte Bid’ah (Erneuerung in der Religion). Es wurde authentisch berichtet, dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{مَنْ عمل عملا ليس عليه أمرنا فَهُوَ رَدٌّ}

„Wer eine Tat vollbringt, die unserer Angelegenheit nicht entspricht, dem wird sie zurückgewiesen." [1] Er sagte auch:

{مَنْ أَحْدَثَ فِي أَمْرِنَا هَذَا مَا لَيْسَ منه فَهُوَ رَدٌّ}

„Wer etwas in unsere Angelegenheit einführt, das nicht von ihr ist, dem wird es zurückgewiesen.“ [2]

Wer immer dieses Gebet und andere Dinge, die damit zu tun haben, dem Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) oder irgendeinem der Sahabah (radiya-llahu anhum) zuschreibt, der erfindet ernsthafte Lügen und Allah wird ihn genauso wie die Lügner bestrafen, und zwar auf eine Weise, die sie verdienen werden.

Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Heil und der Frieden auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

alifta.net> Sonstiges Fatwas (Safar)> Urteil über freiwilliges Gebet, dass am letzten Mittwoch des Monats Safar verrichtet wird; Vierte Frage der Fatwa Nr. 1619
Band 2, Seite 497


[1] Muslim, Sahih, Buch: Gerichtsbeschlüsse, Nr. 1718; Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 6, S. 180.
[2] Al-Bukhari, Sahih, Buch: Aussöhnung, Nr. 2697; Muslim, Sahih, Buch: Gerichtsbeschlüsse, Nr. 1718; Abu Dawud, Sunan, Buch: As-Sunnah, Nr. 4606; Ibn Majah, Sunan, Einleitung, Nr. 14; Ahmad, Musnad, Band 6, S. 256.