Frage:
Ist es erlaubt, die Leute zum Wege Allahs einzuladen, indem man beginnt, ihnen die verbotenen Angelegenheiten nahe zu bringen, anstatt ihnen Aqidah (das Glaubensfundament) beizubringen, wie z.B. dass es Leute gibt, die vor etwas anderem außer Allah Hilfe ersuchen, die "heiligen-Stätten" der rechtschaffenen Personen besuchen, Bida (religiöse Neuerungen) und Aberglauben praktizieren?

Was ist die Sunna des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) im Bezug auf das Aufrufen der Leute zum Wege Allahs (Da'wa)?
 
Antwort:
Das Aufrufen zum Wege Allahs ist im Lichte der Beschreibung des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) zu Mu’adh Ibn Jabal (radiAllahu anhum) erlaubt, als er ihn nach Yemen sandte. Er (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Gehe zu den Leuten der Schrift. Wenn du zu ihnen gehst, rufe sie dazu auf, zu bezeugen, dass es keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah gibt und dass der Prophet der Gesandte Allahs ist. Wenn sie dem gehorchen, informiere sie darüber, dass Allah für sie die fünf Gebete (Salah) an jedem Tag und in jeder Nacht vorgeschrieben hat. Wenn sie dir darin gehorchen, informiere sie, dass Allah ihnen die Sadaqah (Zakat) vorgeschrieben hat, welche von den Reichen genommen und an die Armen unter ihnen verteilt wird." (Sahih Bukhari 1458, Sahih Muslim 19)

Möge Allah und erfolgreich machen! Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!

 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajna ad-Daima; Zweite Frage von Fatwa Nr. 6200