Frage:
Wird ein Gehirntoter Patient als tot angesehen?
 
Antwort:
Solch eine Person wird nicht als tot angesehen und es ist nicht erlaubt, sich mit seinem Tod zu beeilen, vielmehr müssen die Menschen warten, bis er wirklich tot ist. Manche Ärzte drängen damit, um von ihm Organe zu entnehmen und an seinem Körper herum zu basteln. Dies ist alles verboten!
 

Schaykh `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, rahimahullah

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Person auf Basis eines Arztberichts zum Gehirntot als tot betrachten

Alhamdulillah, und möge Allahs Salah (Heil) und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.

Der Rat der obersten Gelehrten hat in seiner 45. Runde in Taa'if am 3.4.1417 n.H. bis 12.4.1417 n.H., das Urteil bezüglich dem Spenden von Organen für Patienten, die den Bedarf dazu haben, insbesondere von Menschen, welche gehirntot sind, diskutiert. Dies wurde im Brief Nr. 11/627 am 15.6.1416 n.H., welcher an den Rat des Prinzen von Riyadh, des Prinzen Salman ibn `Abd Al-`Aziz, des Vorsitzenden des Saudi Centers für Organ-Transplantation, zusammen mit einem Brief, der sich auf Seine Exzellenz von seiner Eminenz, dem Gesundheitsminister Nr. 621-11 am 15.6.1416 n.H bezog, gesandt wurde, diskutiert. Er schloss einen Bericht über die Wichtigkeit des Spendens und Transplantierens von Organen, insbesondere von denen, welche den Gehirntod erlitten haben, ein.

Der Rat überprüfte den Erlass Nr. 62 bezüglich dem Urteil der Übertragung einer Kornea von einer Person auf eine andere (siehe S. 341 auf alifta.com) und den Erlass Nr. 99 bezüglich des Transplantierens eines Gliedes oder eines Teils davon auf eine andere Person (siehe S. 336 auf alifta.com).

Er las auch die Entscheide der Islamischen Fiqh Akademie, die der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) in Jeddah angeschlossen sind und der Islamischen Fiqh Akademie, die der Muslim World League in Makkah Al-Mukarramah angeschlossen sind, bezüglich dem Übertragen und Transplantieren von Organen.

Nach der Diskussion und Überprüfung der Meinungen zu diesem Thema beschloss der Rat, dass es islamisch nicht erlaubt ist, jemanden als tot zu erklären, (so dass als Konsequenz die Regeln des Todes auf ihn angewandt werden) lediglich auf der Basis eines medizinischen Berichts, dass das Gehirn tot ist. Es muss vielmehr sichergestellt und ohne Zweifel festgestellt werden, dass die Person gestorben ist, indem ihr Herz aufgehört hat zu schlagen und sie aufgehört hat zu atmen und andere definitive Anzeichen existieren, dass der Tod eingetreten ist.
Das grundlegende Prinzip ist dies, dass eine gehirntote Person als lebendig gilt, und nicht als verstorben betrachtet wird, solange keine Sicherheit diesbezüglich besteht.

Und von Allah ist der Erfolg. Möge Allahs Heil und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Urteil des Konzils der Senior Gelehrten, Nr. 181, vom 12.4.1417 n.H.

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