[...] Das Ständige Komitee hat eine Fatwa erstellt, bezüglich dem Mischens von Medizin mit Alkohol und der Benutzung davon. Diese lautet wie folgt:

Es ist nicht erlaubt, Medizin mit berauschenden Substanzen zu mischen. Jedoch ist es erlaubt, sie zu benutzen, wenn sie mit Alkohol gemischt sind, wenn die Menge des Alkohols gering ist und er nicht die Farbe, den Geschmack oder den Geruch der Medizin beeinflusst, oder Rausch verursacht, wenn sie eingenommen wird. Andernfalls wird es als verboten angesehen.

Und mit Allah ist der Erfolg. Mögen Frieden und Segen auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(‘Abdullah ibn Qa’ud, ‘Abdullah ibn Ghudayyan, ‘Abdul-Razzaq ‘Afify, ‘Abdul-’Aziz ibn ‘Abdullah ibn Baz)

Dritte Frage der Fatwa Nr. 4513

 

Übersetzt vom Englischen ins Deutsche von M. Y. Bienas