Frage:
Es gibt Frauen, die in die Moschee gehen, während sie sich hübsch machen, mit der Begründung, dass sie nach dem Gebet zu ihren Freundinnen gehen werden. Einige von ihnen, verlassen ihr zu Hause, während sie parfümiert sind. Andere wiederum nehmen Weihrauch mit in die Moschee. Was ist das Urteil diesbezüglich?

Antwort:
Es ist einer Frau nicht erlaubt, ihr Haus zu verlassen, während sie sich hübsch gemacht oder sich parfümiert hat. Es spielt dabei es keine Rolle, ob sie das Haus verlässt, um zu den Gebeten in die Moschee zu gehen oder um ihre Freundinnen zu besuchen, denn dies stellt eine Versuchung (Fitnah) dar. Sie soll mit einer Kleidung hinausgehen, der ihren Körper ganz bedeckt und die nicht als Verzierung dient oder parfümiert ist.

Was das Bringen von Weihrausch in die Moschee betrifft, daran ist nichts Schlimmes. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat befohlen, die Moschee sauber zu halten und zu parfümieren. Doch darf die Frau sich nicht mit diesem Weihrausch in der Moschee parfümieren, da ihr verboten wurde sich zu parfümieren, wenn sie ihr Haus verlässt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich bereits zu Hause parfümiert hat, bevor sie rausgegangen ist oder dies tut, während sie draußen unterwegs ist oder dies in der Moschee tut. Und Allah weiß es am besten.
Doch es ist nichts Falsches daran, dass der Bereich in der Moschee, wo die Frauen beten, mit Weihrauch oder ähnlichem parfümiert wird.
 

Schaykh Fauzaan, hafidhahullaah

Al-Muntaqa min Fataawaa Fadiilatu-sch-Schaykh Saalih Ibn Fauzaan (3/197-198)