Frage:

Wie sieht das Urteil zu Haartransplantationen für den Bart aus, wenn der nur sehr spärlich wächst?

Antwort:

Es scheint mir, dass es bezüglich des Bartes zwei Szenarien gibt:
1. Das erste Szenario ist jenes, wo der Bartwuchs naturgemäß spärlich ausfällt, in welchem Fall es nicht erlaubt ist, ihn mittels Haartransplantation zu verstärken und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Was mit dem Befehl den Bart wachsen zu lassen gemeint ist, ist den Bart in Ruhe zu lassen und nichts davon zu entfernen, weder durch schneiden, noch durch rasieren. Es gibt nichts in dem Befehl, welches anzeigen würde, dass es vorgeschrieben wäre, ihn durch Haartransplantation zu verstärken. Und durch Analogie ist es nicht vorgeschrieben ihn via Medikamente zu vermehren. Tatsächlich ist es wahrscheinlicher, dass Transplantationen nicht erlaubt sind, wegen der Nebenwirkungen und den Komplikationen, die dadurch auftreten könnten.
  2. Haartransplantationen für den Bart, wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt, fallen unter das Urteil der Veränderung der Schöpfung Allahs, dem Erhabenen. Nur weil man besser aussehen möchte oder ein bestimmtes Aussehen erlangen will, reicht nicht aus, um diese Änderung als erlaubt zu erklären. Überdies schließt dies Operationen mit ein und dass man sich den Nebenwirkungen und Komplikationen dieser operativen Maßnahme ausliefert.

2. Das zweite Szenario ist wenn die Haare des Bartes sich nicht vermehren oder wegen Krankheit oder Unfall ausfallen. In diesem Fall scheint es mir – und Allah weiß es am besten – dass es erlaubt ist, eine Haartransplantation für den Bart vorzunehmen, weil dies unter das Urteil der „Medizinischen Behandlung und dem Entfernen von Mängeln“ {العلاج وإزالة العيوب} fällt, insbesondere wenn eine Krankheit oder ein Unfall diesen Mangel verursacht hat.

Schaykh Salih al-Fawzan

Al-Jarraahah at-Tajmiliyyah, S. 159


Anmerkung: Siehe auch: