Frage:
Es gibt einige jungfräuliche Mädchen, die Make-up auftragen, in einer Weise, die ihnen, wenn sie (in der Hautfarbe) schwarz sind, einen weißen Teint verleiht, oder einen schwarzen Teint, wenn sie weiß sind, in zusätzlicher Verwendung von Kuhl, der ihre Augen von weitem größer aussehen lässt. Darüber hinaus schneiden sie den vorderen Teil ihrer Haare oder kürzen ihn, bis zu den Schultern, wenn er zu lang ist.
Erteilen Sie uns eine Fatwa bezüglich dem Urteil über derartiges, ob es erlaubt ist oder nicht. Sind diejenigen, die so aussehen sündhaft?

Antwort:
Es ist nichts falsch an einer Frau, die sich selbst schmückt, indem sie Make-up und Kuhl auflegt, und ihr Haar fixiert, in einer Weise, in der sie nicht wie die Kafir-Frauen aussieht.

Eine Frau hat ihr Gesicht in Gegenwart von Nicht-Mahaarim zu bedecken.

Und von Allah ist der Erfolg. Möge Allahs Heil und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Bakr Abu Zayd, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

alifta.net> Gruppe 1, Band 17: Hijab und Schmuck> Hijab und Kleidung der Frauen > Urteile über Frauenkleidung> Ist es einer unverheirateten Frau erlaubt, Make-up und Kohl aufzutragen?; Zweite Frage der Fatwa Nr. 15903;
Band 17; Seite 129