Frage:
Wie sieht das Urteil zum Färben der Augenbrauen mit einer Farbe ähnlich der Haut aus?

Antwort:
Alhamdulillah.

Damit ist nichts verkehrt, weil das grundlegende Prinzip in solchen (weltlichen) Angelegenheiten das ist, dass es erlaubt ist, es sei denn, es gibt einen Beweis aus dem Buch (Qur’aan) oder Sunnah, der aussagt, dass es haram oder makruh ist.
 

Shaykh Ibn ‘Uthaymiin, rahimahullah

Aus den Fataawa von Shaykh Ibn ‘Uthaymiin für das „Ad-Da’wah Magazin“, Thema 1741, 7/2/1421 n.H., S. 36