Frage:
Wie ist das Urteil über eine menstruierende Frau, welche die Hajj vollzieht?

Antwort:
Einer menstruierenden Frau ist das Vollziehen der Hajj nicht verboten. Eine menstruierende Frau, die mit dem Ihraam anfängt muss jedes Ritual der Hajj durchführen - außer das Umrunden der Kaabah (Tawaf). Damit soll sie warten, bis ihre Menstruation endet und sie die Ghusl verrichtet. Das gleiche gilt für Frau, welche neu entbunden hat (d.h. Wochenbettblutungen hat). Wenn sie alle essenziellen Rituale der Hajj durchführt ist ihre Hajj gültig.

Und von Allah ist der Erfolg. Und Allahs Salah (Heil) und Salam seien auf unserem Propheten Muhammed, seiner Familie und Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Mani`, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify)

alifta.net> Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah lil buhuuth al-'Ilmiyyah wal-Iftaa'; Kategorie: Hajj u. Umra, Kapitel: Ihram> Menstruierende Frau, tritt in den Zustand des Ihram ein; Sechste Frage der Fatwa Nr. 687; Band Nr. 11, Seite173