Frage:

Ich lese einige Tafsir-Bücher, wenn ich (rituell) unrein bin, während ich meine Menstruation habe. Liegt dabei irgendeine Sünde auf mir?

Antwort:

Es liegt keine Sünde auf der Frau, welche menstruierend oder im Wochenbett ist, wenn sie Bücher des Tafsir liest oder wenn sie den  Quran liest, solange sie den Mushaf nicht berührt, gemäß der richtigen der zwei Gelehrtenmeinungen. [1]

Was den Mann angeht, welcher junub ist, so darf er nichts vom Quran rezitieren, lesen oder  berühren, bis er Ghusl vollzogen hat, aber er kann Bücher des Tafsir und Ahadith lesen, ohne dabei Ayat aus dem Quran zu lesen, aufgrund des Berichts vom Propheten (sallAllahu alaihi wassallam), dass nichts ihn davon abgehalten hat den Quran zu lesen, außer Janabah.

Gemäß eines Hadith, der von Imam Ahmad mit einem jayyid-Isnad überliefert wurde, sagte er: „Was den Mann, welcher junub ist, betrifft, so soll er nicht mal eine Aayah lesen.“

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Islammiyyah (1/239)

[1] In Fataawa Islamiyyah (4/47 Darussalam) sagte der Shaykh: "Was sie tun können, ist, ihn (den Mushaf) indirekt zu halten, z.B. mit einem Tuch zwischen der Hand und dem Quran. Die gleiche Regelung gilt auch für ein Stück Papier, auf dem Teile des Quran geschrieben sind."


Und Schaykh Ibn Baaz (rahimahullah) sagte: „Es ist der menstruierenden Frau oder der Wöchnerin erlaubt, den Qur’aan auswendig zu rezitieren, weil diese Zustände lang anhalten und einen Analogieschluss zwischen ihnen und dem Fall jemandes, der Junub ist, zu ziehen, ist inkorrekt. Darauf basierend ist nichts verkehrt, wenn eine Studentin den Qur’aan rezitiert oder eine Lehrerin, die dies für eine Prüfung oder dergleichen tut, wenn es auswendig getan wird und nicht vom Mushaf (beim Berühren des Mushafs). Aber wenn sie aus dem Mushaf lesen will, kann sie dies tun, mit der Bedingung, dass es mit einer Barriere (Anmerk. z.B. Handschuhe) getan wird.“

Majmuu‘ Fataawa Ibn Baaz, 6/360


Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Es ist der Menstruierenden Frau erlaubt, auswendig zu rezitieren, ohne den Mushaf direkt zu berühren, wenn sie es als notwendig erachtet, den Qur’aan zu rezitieren, damit sie ihn nicht vergisst.“

Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah, 4/232


Schaykh Ibn ‘Uthaymin (rahimahullah) sagte: „Es ist der Menstruierenden erlaubt, den Qur’aan aus einem Tafsir zu lesen oder wenn sie Angst hat, dass sie das Gelernte vergessen könnte. Wenn es von einem Tafsir geschieht, dann ist es nicht vorgeschrieben, dass sie im Zustand der rituellen Reinheit {طَهَارَة} sein muss, aber wenn es nicht vom Tafsir ist, sondern vom Mushaf, dann ist es notwendig, eine Barriere zwischen sich und dem Mushaf zu nehmen, wie ein Taschentuch oder Handschuhe oder dergleichen, weil es der Menstruierenden oder jemandem, der nicht im Zustand der rituellen Reinheit ist, nicht erlaubt ist, den Mushaf zu berühren.“

Fataawa Nuur ‘ala ad-Darb von Ibn ‘Uthaymin, 123/27

 

Anmerkung: siehe auch: Meinung 2: Menstruierende Frau darf Quran (Mushaf) anfassen