Frage:
[…]
Wie sollen wir die freiwilligen Gebete nach dem Freitagsgebet verrichten?

Antwort:
Nach dem Freitagsgebet ist es empfohlen, vier Raka’aat zu verrichten (d.h. Sunnah vom Zuhrgebet), indem man der Praxis des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) folgt, welcher sagte:

{من كان مصليًا بعد الجمعة فليصل بعدها أربعًا}

„Wenn einer von euch das Freitagsgebet verrichtet, sollte er danach vier (freiwillige) Raka’aat beten.“ [1]
Deshalb sieht das freiwillige Gebet nach dem Freitagsgebet so aus, dass man vier Raka’aat verrichtet und es ist empfohlen, es in zwei zu teilen (d.h. dass man jeweils zwei mal zwei Rak’ataan separat verrichtet), mit zwei Tasliim. Dies ist die empfohlene Art es zu verrichten. Wenn jemand es jedoch mit nur zwei Rak’ataan und einem Tasliim verrichtet, wird es ausreichend für ihn sein. Aber es ist besser, vier Raka’aat nach dem Freitagsgebet zu verrichten. Es wird vom Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) berichtet, dass er zwei Raka’aat nach dem Freitagsgebet zuhause verrichtete. Nichtsdestotrotz sollte sein Befehl, vier Raka’aat zu verrichten, geltender sein und mehr Berücksichtigung finden. Demzufolge ist der bewiesene Akt der Sunnah der, vier Raka’aat nach dem Freitagsgebet zu verrichten, sei dies in der Moschee oder zuhause und es ist empfohlen, sie gleichmäßig verteilt mit zwei Taslim zu verrichten.


Schaykh Ibn Baaz, rahimahullah

alifta.net> Ibn Baaz Fataawaa; Band 30, Seite 270

 

[1] Muslim, Buch: Freitag, Kapitel: Salah nach dem Freitagsgebet, Nr. 881


Bezüglich dem Gebet nach dem Jumu’ah (Freitagsgebet), sagte Ibn al-Qayyim: „Nachdem der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) Jumu’ah gebetet hatte, ging er nach Hause und betete zwei Rak’ataan Sunnah, und er befahl denjenigen, die es gebetet hatten, vier Raka’aat danach zu beten. Unser Schaykh, Abu’l-‘Abbaas Ibn Taymiyah sagte: Wenn er in der Moschee betete, betete er vier Raka’aat und wenn er zuhause betete, verrichtete er zwei Raka’aat. Ich sage: Dies wird durch viele Ahadith angezeigt. Abu Dawud berichtet in seinen Sunan (1130) von Ibn ‘Umar dass, wenn er in der Moschee betete, er vier Raka’aat verrichtete und wenn er zuhause betete, er zwei Raka’aat verrichtete.“ (Az-Zaad, 1/440)