Der Muslim muss jedes der fünf Salawaat (rituellen Pflichtgebete) zu seiner jeweils fälligen Zeit verrichten, so wie es von Allah verordnet und verbal, als auch praktisch vom Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) festgelegt wurde. Der Erhabene sagte:

{إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَّوْقُوتًا.}

„Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (Surah An-Nisaa‘ 4:103)

Und der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{صل الصلاة لوقتها!}

„Verrichtet das Gebet zu seiner vorgeschriebenen Zeit!“ [1]

[...] Ebenso ist es nicht erlaubt, das Jumu’ah (Freitagsgebet) mit dem ‘Asr zu verbinden, weil weder der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) noch seine Sahaaba (radiya-llahu anhum) dies getan hatten. Abgesehen davon ist das Jumu’ah strukturell verschieden vom ‘Asr. Deshalb müssen diejenigen, die das Jumu’ah- mit dem ‘Asr-Gebet verbinden, das ‘Asr-Gebet wiederholen, weil sie es in diesem Fall vor seiner vorgeschriebenen Zeit und ohne gesetzlich legitime Rechtfertigung verrichtet haben.
 
Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdul-`Aziz Bin Baz)

alifta.net> Gruppe 2> Band 7: FiqhSalah 3> Urteil zum Verbinden der Gebete im Falle von Regen oder Schlamm> Fatwa Nr. 18081; Band 7, Seite 24-25


[1] Ahmad, Band 5, S. 149 u. 157; Muslim, Buch: Die Moscheen und Gebetsplätze, Kapitel: Die Missbilligung der Verzögerung des Saalahs von seiner vorgeschriebenen Zeit, Unterkapitel: Was der im Saalah Geführte tun sollte, wenn der Imaam es verzögert, Nr. 648; Abu Dawud, Buch: Salaah, Kapitel: Wenn der Imaam das Salaah von seiner vorgeschriebenen Zeit verzögert, Nr. 431; Al-Tirmidhy, Buch: Salah, Kapitel: Die frühzeitige Durchführung des Salaahs, wenn der Imaam es von seiner vorgeschriebenen Zeit verzögert, Nr. 176; Ibn Majah, Buch: Iqamah, Kapitel: Wenn Menschen das Salaah von seiner vorgeschriebenen Zeit verzögern, Nr. 1256.

Anmerkung: Siehe auch den restlichen Teil dieser Fatwa: Bedingungen des Zusammenlegens der Gebete bei Regen od. Schlamm