Frage:
Einer der Brüder betet in einer Moschee der Erneuerer das Morgendsgebet (Fajr) und Nachtgebet (Ischaa). Der Grund ist, dass diese Moschee in der Nähe seines Hauses ist. Er hat kein Auto und kein Geld ein Auto zu kaufen und manchmal keine Mitfahrgelegenheit, um hierher (einer Moschee der Ahlus-Sunnah) zu kommen. Was ist ihr Rat?
 
Antwort:
Bei Allah, es gibt verschiedene Bidah. Es gibt Bidah, durch die man aus der Religion austritt. Wenn es sich um eine Bidah handelt, durch die man aus der Religion austritt, dann sagen wir ihm, dass es nicht erlaubt ist, dort zu beten. Wenn du die Möglichkeit hast in den Moscheen der Ahlus-Sunnah zu beten, dann mache das, und wenn es weit weg ist, so hat Allah dir nicht etwas auferlegt, zu dem du nicht imstande bist, dann bete zuhause mit deiner Familie als Gemeinschaft (Jama’ah), oder versuche in deiner Gegend eine Moschee zu machen.
Aber wenn die Bidah nicht eine Bidah ist, durch die man aus der Religion austritt, dann ist das Gebet gültig wenn du dort betest. Warum? Weil die vorbetenden Erneuerer immer noch Muslime sind. D.h. derjenige, dessen Gebet gültig ist und richtig ist, dessen Imamah (Vorbetung) ist gültig. Und speziell weil du es dir nicht aussuchst, sondern weil du gezwungen bist dort zu beten. Jedoch ist es dir nicht erlaubt, dass du die Erneuerungen dort in der Moschee siehst und ruhig bist. Es ist pflicht, dass du es verbietest. Und wenn du (dazu) nicht in der Lage bist, (d.h.) wenn du zu schwach dafür bist, und es kann sein, dass du danach, nach einer gewissen Zeit, ebenfalls in diese Bidah fällst, weil du von ihr beeinflusst wirst, sodass nachher dein Herz hart wird und du danach nicht mehr etwas in deinem Herz fühlst, wenn du eine Bidah siehst, dann ist es ein gewaltiger Fehler. Wenn du nicht in der Lage bist, die Bidah zu verbieten, dann bete nicht mit ihnen. Wenn du dann zuhause betest, hast du kein Problem inschaallah.
 
 
Schaykh Arafaat Muhammadi, hafidhahullah
Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes
Eine Frage vom Telelink "Der Ramadan ist gekommen!" in der Schweiz Juli 2014.

Übersetzt von Mosa Khalaf