Frage:
Mein Kollege sagte zu mir, dass, wenn ich bereuen will, ich Wudu (die Gebetswaschung) verrichten solle und zwei Rak‘atayn beten solle und dass diese Tat Salaatu-t-Taubah (Gebet der Reue) genannt wird. Ist diese Tat richtig und gibt es tatsächlich ein Gebet der Reue?
 
Antwort:
Ja, dies wurde in einem Hadith berichtet. Wenn also eine Person Wudu verrichtet, zwei Rak‘atayn betet und bei Allah bereut, dann ist dies die Vervollkommnung (der Taubah), jedoch keine Pflicht. Denn wenn du bei Allah ohne dieses Gebet und ohne Wudu bereuen würdest und dies zu irgendeiner Zeit des Tages oder der Nacht tun würdest, so würde Allah die Reue annehmen, denn Allah nimmt die Reue Seiner Diener zu jeder Zeit und in jedem Zustand an.


Schaykh Saalih al-Fauzan, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes

 

Anmerkung: Siehe auch: Die Bedingungen der Reue (Taubah)