Frage:
Wie sieht das Urteil dazu aus, die Hände und Füße im Gebet zu bedecken? Ist dies verpflichtend für die Frau oder ist es ihr erlaubt sie nicht zu bedecken, insbesondere, wenn keine Nichtmahram-Männer anwesend sind oder sie in einer Gruppe von Frauen ist?

Antwort:
Was das Gesicht der Frau betrifft, so ist es Sunnah, es während des Gebets unbedeckt zu lassen, wenn keine Nichtmahram-Männer anwesend sind.
Was die Füße betrifft, so ist es gemäß der Mehrheit der Gelehrten (und der richtigen Meinung unter ihnen) verpflichtend, sie im Gebet zu bedecken. Abu Dawud berichtete dass Umm Salama zu einer Frau, welche in einer Kopfbedeckung und einem langem Gewand betete, befragt wurde und sie geantwortet hat: „Es liegt nichts Falsches darin, solange das Gewand  ihre Füße bedeckt.“ [1]

Das Bedecken der Füße ist also unter allen Umständen besser und sicherer.

Was die Hände betrifft, so ist ihre Angelegenheit einfacher. Wenn sie sie nicht bedeckt, liegt nichts Falsches darin und ebenso wenn sie sie bedeckt, so liegt nichts Falsches darin. Manche Gelehrte sagen, dass es  besser ist, sie zu bedecken.
Und von Allah kommt die Rechtleitung auf den geraden Weg.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Aus: „Islamic Fataawa regarding women“

 

[1] Die Tatsache, dass die Gebetskleidung der Frau ihren gesamten Körper bedecken muss, wird durch den Hadith von Umm Salama (rahimahullah) angezeigt, als sie darüber befragt wurde, in welcher Kleidung eine Frau beten soll. Sie sagte: „Sie soll in einem Khimar und einem Qamis beten, das ihre Fußspitzen bedeckt.“ (Berichtet von Abu Dawud, 639)

Dies wurde ebenso in einem marfu-Hadith berichtet. Al-Hafidh Ibn Hajar sagte in Bulugh al-Maram (S. 40): „Die Imame stuften den mawquf-Bericht als sahih ein.“

Ibn Taymiyya (rahimahullah) sagte: „Die bekannte Ansicht besteht darin, dass er mawquf ist mit einem Isnad, der bei Umm Salama endet, aber er hat dasselbe Gewicht wie ein marfu-Hadith.“ (Sharh Kitab as-Salah min al-Umda, S. 365)