Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen

Imam Abu Dawud berichtete in seinen Sunan (# 4174) dass Abu Huraira (radiAllahu anhu) einer Frau begegnete, welche parfümiert war und deren Ende ihres Gewandes staubig war.
Er sagte: „Oh Dienerin von Al-Jabbar! Kommst du von der Moschee?“
Sie sagte: „Ja.“
Er sagte: „Und du hast dich für diesen Anlass (in der Moschee zu beten) parfümiert?“
Sie sagte: „Ja.“
Er sagte dann: „Ich hörte meinen geliebten Abul-Qasim (sallAllahu alaihi wassallam) sagen: „Das Gebet einer Frau, welche sich für ihren Gang zur Moschee parfümiert, wird nicht akzeptiert, bis sie zurückkehrt und ein Bad nimmt, wie sie das für Janaabah tun würde (nach sexueller Betätigung; d.h. Ghusl).“

Zum Verständnis des Hadith:

1) Dieser Hadith wurde auch von Ahmad, Ibn Maja und anderen mit einer schwachen Kette wegen 'Aasim ibn 'Ubaydillaah überliefert. Jedoch wird er durch eine andere Kette gestärkt, die in Sahih Ibn Khuzaimah (1682) zu finden ist. Die letztere ist auch schwach, jedoch stärken sie sich gegenseitig, deshalb wird der Hadith als authentisch eingestuft, als „hassan lighairihi“. Ibn Khuzaimah stufte den Hadith als authentisch ein. Al-Albani authentisierte ihn in as-Sahihah (1031).

2) Die Aussage „wie sie das für Janaabah tun würde“ macht deutlich, dass die Absicht dabei nicht nur die ist, das Parfüm vom Körper zu entfernen, sondern dass vollständige Ghusl vorgenommen werden muss.

3) Manche Menschen mögen den Hadith missverstehen, indem sie ihn ausschließlich für die Frau, welche fürs Gebet zur Moschee geht, gelten lassen. Dies ist aber eindeutig nicht der Fall. Die Erwähnung der Moschee im Hadith ist nicht auf den Moscheegang beschränkt, vielmehr bezieht sich diese Regel auf jede Frau, welche parfümiert aus dem Haus geht. Da die Moschee ein Ort ist, für den Männer ermutigt werden, sich gut zu kleiden und zu parfümieren, ist es nicht unerwünscht, dort den Duft von Parfüm wahrzunehmen. Das Problem mit den Frauen, welche sich für den Moscheegang parfümieren, ist, das es der potentiellen Fitna und Ablenkung, welche dies verursachen würde. Dies ist der Grund für sein Verbot.

Demzufolge, wenn dies das Urteil für das Zusammensein mit den besten Menschen ist, den Menschen, welche in der Moschee beten, den Menschen, welche Allah in Seinem Buch als diejenigen lobt, die aufrichtig an Ihn glauben und die Männer sind, die sich nicht durch Handel davon (dem Gebet) ablenken lassen; um wie viel mehr dann, bezieht sich dieses Verbot auf die übelsten Plätze, die Versammlungsplätze der verruchten Menschen (die Märkte), welche vor Allah, die am meisten verhassten Plätze auf der Erde sind!

Wenn er also die Moschee als Beispiel für das beste Fallszenarium benutzt, wo es einem niemals einfallen würde, dass jemand seinen Gelüsten folgen oder einer Frau nachstellen würde … wenn es also (der Frau) nicht erlaubt ist, sich für solche Orte zu parfümieren, dann wie erst für Orte (Märkte und Einkaufszentren) wo gesetzwidriges und schlechtes Benehmen an der Tagesordnung ist?!

4) Ein ähnlicher Hadith in Sahih Muslim (#444) verbietet den Frauen am Ischa-Gebet (Nachtgebet) in der Moschee teilzunehmen, wenn sie nach Weihrauch riechen. Es bekräftigt Punkt 4.

5) Der Hadith beweist auch, dass die Gefährten sogar fremden Frauen gegenüber (Nicht-Mahram-Frauen, die zur Ehe erlaubt wären) das Gute geboten und das Üble verboten.

6) Der Hadith zeigt ebenfalls, die praktische Anwendung der Vergewisserung (sicher sein, bevor man handelt), weil Abu Hurairah die Frau fragte: „Und du hast dich für diesen Anlass (in der Moschee zu beten) parfümiert?“ Beachte, dass er sich nicht anmaßte, den Duft von ihr zu riechen, ohne sie danach zu fragen und sich zu vergewissern.
Und Allah weiß es am besten!


Musa Ibn John Richardson (Talib ul `Ilm aus England)