Anmerkung: Es besteht Uneinigkeit unter den Gelehrten über das Urteil des Adhaan. Die eine Ansicht besagt, dass der Adhan Fard-Kifaayah (Gemeinschaftspflicht) ist, welche die von z.B. Imam Ahmad, Ibn Taymiyyah oder Schaykh Uthaymin war. Die andere Ansicht ist die, dass der Adhan Sunnah-Mu’akkadah ist. Hier werden nur Darlegungen für die erste Ansicht zitiert. Anmerkung Ende

Schaykh Abdul-'Aziz ibn Baaz (rahimahullah) sagte: „Es ist ein Akt der Sunnah, den Adhan und die Iqamah zu rufen. Allerdings gibt es Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten, ob es wajib (verpflichtend) ist. Es ist jedoch sicherer den Adhan und die Iqamah zu rufen, aufgrund der Allgemeinheit der Beweise.“ (alifta.net> Ibn Baaz Fataawa> Band 10, Seite 352; Aus der ‚Nuur ‘aala ad-Darb Radio-Sendung‘)

Weiter sagte der Shaykh: „Der Adhan und die Iqamah sind Fard al-Kifaayah für die Muslime in Ortschaften und Wüsten. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte zu Malik ibn al-Huwayrith und dessen Begleiter:
{إذا حضرت الصلاة فأذنا وأقيما}

„Wenn die Gebetszeiten fällig werden, sollt ihr den Adhan und die Iqamah rufen.“ [1]

Er (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte in einer anderen Überlieferung dieses Hadith:
{إذا حضرت الصلاة فليؤذن لكم أحدكم، وليؤمكم أكبركم}

„Wenn die Zeit des Gebets fällig wird, lasst einen unter euch den Adhan aussprechen und der Älteste unter euch soll das Salah leiten.“ [2]

Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) pflegte es Bilal darum zu bitten den Adhan und die Iqamah zu rufen als sie in Medinah waren. Ebenso pflegte es Ibn Umm Maktum den Adhan und die Iqamah für Bilal zu übernehmen.“ (alifta.net> Ibn Baz Fataawa> Band 10, Seite 351, Nr. 2/1647; Frage, die dem Shaykh am 5.7.1414 n.H. in seinem Büro gestellt wurde.)

{عن مالك بن الحويرث قال: أتينا رسول الله صلى الله عليه وسلم ونحن شببة متقاربون فأقمنا عنده عشرين ليلة. وكان رسول الله صلى الله عليه وسلم رحيما رفيقا فظن أنا قد اشتقنا إلى أهلنا فسألنا عمن تركناه من أهلنا فأخبرناه ، فقال: ارجعوا إلى أهليكم فأقيموا عندهم وعلموهم ومروهم، فإذا حضرت الصلاة فليؤذن لكم أحدكم وليؤمكم أكبركم .}

Es wurde berichtet dass Maalik ibn al-Huwayrith sagte: „Wir kamen zum Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) als wir junge Männer waren und wir blieben mit ihm 20 Nächte lang zusammen. Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) war barmherzig und freundlich; er dachte, dass wir unsere Familien vermissen, deshalb fragte er uns nach unseren Familien, welche wir zurück gelassen hatten und dann sagte er: ‚Geht zurück zu euren Familien und bleibt bei ihnen, lehrt sie und unterweist sie. Wenn die Zeit des Gebets kommt, lasst einen von euch den Adhaan rufen und lasst den Ältesten von euch das Gebet leiten.‘” (Bukhari, 602; Muslim, 674)

Und es wurde überliefert, dass Maalik ibn al-Huwayrith sagte:

{أتيت رسول الله صلى الله عليه وسلم أنا وابن عم لي فقال : إذا سافرتما فأذِّنا وأقيما وليؤمكما أكبركما}

„Ich kam zum Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) mit meinem Cousin väterlicherseits und er sagte: ‚Wenn ihr reist, ruft den Adhaan, dann die Iqaamah kurz vor dem Gebet, dann lasst den Älteren von euch das Gebet leiten.‘” (At-Tirmidhi (205) und An-Nasaa’i (634); als sahih von al-Albani in Irwa’ al-Ghaliil, 1/230 eingestuft.)

An-Nawawi (rahimahullah) sagte: „Dies zeigt an, dass dem Reisenden der Ruf zum Gebet (Adhaan) und das Beten in Gemeinschaft vorgeschrieben ist. Es zeigt auch an, dass es empfohlen ist, immer den Adhaan zu rufen, sei dies, dass man auf der Reise ist oder nicht.“ (Scharh Muslim, 5/175)

Das Ständige Komitee (`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz) sagte: „Es ist nicht zulässig für sie (die Menschen) das Salah durchzuführen, ohne den Adhan verkündet zu haben. Der Adhaan ist Fard-Kifaayah (gemeinschaftliche Verpflichtung) für Muslime, mit Wohnsitz in einem bestimmten Land. Ebenso haben die Reisenden den Adhan für das Gebet zu verkünden, wie es die Praxis des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) war, während er reiste:
{إذا حضرت الصلاة فليؤذن لكم أحدكم، وليؤمكم أكبركم}

„Wenn die Zeit des Gebets fällig wird, lasst einen unter euch den Adhan aussprechen und der Älteste unter euch soll das Salah leiten.“ [2]

Dementsprechend (da es Fard-Kifaayah ist) werden die Bewohner eines bestimmten Landes alle sündig, wenn sie nicht den Adhan verkünden. Aus dem gleichen Grund würde der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam), bevor er ein Land angriff, bis zum nächsten Morgen warten. Am Morgen würde er es verlassen, wenn er die Ankündigung des Adhan gehört hatte; andernfalls würde er seinen Angriff starten.
Gleichzeitig ist der Adhan keine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets. Mit anderen Worten: wenn einige Leute das Salah durchführen, ohne den Adhan proklamiert zu haben ist ihre Verrichtung des Gebetes trotzdem gültig. (alifta.net> Fatwa Nr. 7645; Band 6, Seite 56)

Schaykh Ibn ‘Uthaymin sagte: „Der Beweis dafür (d.h. Adhaan und Iqaamah) dass sie verpflichtend sind, liegt im Befehl des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) in einer Anzahl an Ahadith, und der Tatsache, dass er ihn immer rief, ob er auf der Reise war oder nicht und weil die Zeit des Gebets normalerweise nicht ohne ihn ermittelt werden kann, und weil sie einem Zweck dienen und weil sie einer der offenkundigen Symbole des Islam sind.“ (Asch-Scharh al-Mumti’, 2/38)

Adhaan an mehreren Orten rufen, obwohl man ihn bereits von einer Moschee überall hören kann?

Das Ständige Komitee wurde gefragt: Ist es verpflichtend, den Adhan über Lautsprecher in jeder Moschee und in jeder Nachbarschaft zu rufen, obwohl man den Adhan von einer Moschee schon überall hören kann? Oder ist der Adhan von einer Moschee ausreichend für alle Moscheen der Nachbarschaft?

Antwort: Der Adhan ist Fard Kifaayah. Wenn der Muazzin den Adhan in einer Nachbarschaft ruft und wenn alle Einwohner ihn hören können, dann ist dies ausreichend. Aber es ist für die Menschen jeder Moschee vorgeschrieben den Adhan zu rufen, wegen der allgemeinen Bedeutung der Beweise.
Darauf basierend ist es für euch vorzuziehen den Adhan zu rufen, auch wenn er für euch nicht verpflichtend ist.

 

[1] Sahih Al-Bukhari, Buch: Adhan, Nr. 658; Sahih Muslim, Buch: Masaajid und Orte für Salah, Nr. 674; Sunan Al-Tirmidhi, Buch: Salah, Nr. 205; Sunan Al-Nasa‘i, Buch: Adhan, Nr. 634; Sunan Ibn Majah, Buch: Das Verrichten des Salah und dessen Sunan, Nr. 979; Musnad Ahmad ibn Hanbal, Band 5, Seite 53; Sunan Al-Darimy, Buch: Salah, Nr. 1253.

[2] Sahih Al-Bukhari, Buch:Adhan, Nr. 628; Sahih Muslim, Buch: Masaajid und Orte für Salah; Sunan Al-Tirmidhy, Buch: Salah, Nr. 205; Sunan Al-Nasa‘i, Buch: Adhan, Nr. 635; Sunan Ibn Majah, Buch: Das Verrichten des Salah und dessen Sunan, Nr. 979; Musnad Ahmad ibn Hanbal, Band 5, Seite 53; Sunan Al-Darimy, Buch: Salah, Nr. 1253.