Frage:
Ist es einer Muslima erlaubt, die versäumten Ramadantage bis zum nächsten Jahr hinauszuschieben, wegen ihrer Menstruation oder weil sie während des Ramadan im Wochenbett war? Hat sie das Recht, diese bis zum nächsten Jahr hinauszuschieben? Wenn es schwierig für sie ist, im nächsten Jahr zu fasten, hat sie das Recht es erst nach zwei Jahren zu fasten, wenn sie eine Entschuldigung hat, wie Krankheit, Unfähigkeit das Fasten auszuhalten oder versäumte Ramadantage nachzuholen?
Darf eine Muslima, welche das Fasten nicht erträgt, und der es schwerfällt, die versäumten Ramadantage nachzuholen, stattdessen eine Fidyah anstelle des Fastens entrichten oder was soll sie tun? Könnten Sie uns freundlicherweise raten, möge Allah sie mit dem Besten belohnen!
Antwort:
Es ist erlaubt, die versäumten Ramadantage bis zum Scha’ban hinauszuschieben, selbst ohne Entschuldigung, aber es ist besser, sich mit dem Nachholen dieser Tage zu beeilen. Es ist denjenigen Frauen, die ihr Fasten im Ramadan aus Entschuldigungsgründen brechen, wie Menstruation und Wochenbett, erlaubt, das Nachfasten dieser Tage wegen Krankheit oder allgemeiner Schwäche, die es ihnen nicht gestattet, zu fasten, hinauszuschieben. Wenn diese Zeitspanne lang ist, und wenn sie das Fasten für ein oder zwei Jahre hinausschiebt, und wenn sie dann geheilt wird und ihre Stärke zurückerlangt, dann soll sie sich beeilen, die verpassten Tage nachzuholen. Wenn sie an ihrer Fähigkeit, diese Tage nachzuholen, verzweifelt, dann sollte sie für jeden Tag, an dem sie nicht fastete, eine arme Person speisen, indem sie einen halben Saa’ des Grundnahrungsmittels ihres Landes wie Gerste, Datteln, Reis, Mais oder dergleichen bezahlt. Wenn sie die verlangte Menge an Nahrung zusammensammelt und diese einer armen Person oder mehreren für den gesamten Ramadan gibt, dann ist damit nichts verkehrt.
Das Ständige Komitee für islamische Forschung und Rechtsfragen
Fataawa al-Lajnah ad-Daaimah, Band 10, Seite 338, Zweite Frage der Fatwa Nr. 4909
(Schuyuch: Abdulaziz ibn Baz, `Abdurrazzaq `Afify, `Abdullah ibn Qa`ud)
Übersetzt von Umm Sayfullah
 
Frage:
Wie lautet das Urteil, wenn jemand das Nachfasten der versäumten Tage im Ramadan bis nach dem folgenden Ramadan hinauszögert?
Antwort:
Wer sein Fasten im Ramadan aufgrund einer Reise, Krankheit oder Ähnlichem gebrochen hatte, muss diese Tage vor dem nächsten Ramadan nachholen. In den Monaten zwischen Ramadan und dem folgenden Ramadan hat uns unser Herr ausreichend Zeit gegeben.
Wenn es jemand (das Nachfasten der versäumten Tage) bis nach dem nächsten Ramadan hinauszögert, muss er sowohl die versäumten Tage nachfasten, als auch einen Armen für jeden (versäumten Fasten-)Tag speisen. Dies war die Fatwa einer Gruppe der Sahaba des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam). Man soll ein halbes Saa` des Hauptnahrungsmittels eines Landes geben. Dies sind ungefähr eineinhalb Kilogramm Datteln, Reis oder etwas Derartiges.
Wenn die Person ihr Fasten vor dem nächsten Ramadan nachholt, ist es keine Pflicht, andere zu speisen (d.h. Kaffara).
Fataawa al-Mar´ah – 132. Frage