Frage:
Nach dem Küssen, Vorspiel und Berühren seiner Frau empfindet er etwas Nässe in seiner Unterhose, welches durch Erektion aus seinem Glied ausgetreten ist. Hat dies Auswirkungen auf die Taharah (rituelle Reinigung) oder die Gültigkeit des Sawm (Fastens)?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah allein und Frieden und Segen seien auf Seinem Gesandten, dessen Familie und Gefährten.

Der Fragesteller hat nicht beschrieben, ob die Flüssigkeit Mani (Samenflüssigkeit) war, die in Folge des Vorspiels ausgetreten ist, oder nicht. Er erwähnte lediglich, dass er Nässe in seiner Unterhose vorfand. Es scheint, dass er Madhi [1] vorfindet und nicht Samen(flüssigkeit).

Madhi ist najs (rituell unrein) und erfordert das Waschen des Penis und Hoden. Ebenso, wenn die Flüssigkeit an der Kleidung haftet, müssen dessen unreinen (befleckten) Teile gereinigt werden. Dann muss nach dem Waschen des Penis und der Hoden, die islamisch vorgeschriebene Wudu vollzogen werden.

Was die Auswirkung dieser Flüssigkeit auf das Fasten angeht, so macht es nach der stärksten Meinung der Gelehrten weder das Fasten ungültig, noch benötigt es Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung).
Wenn jedoch die ausgeschiedene Flüssigkeit Mani (Samenflüssigkeit) war, so muss er Ghusl durchführen. Außerdem annulliert (bricht) es das Fasten. Obwohl diese Flüssigkeit (Sperma) ursprünglich rein ist, ist es anstoßend.

Es ist vorgeschrieben, die (mit dieser Flüssigkeit) kontaminierten Stellen der Kleidung und der Unterhose, abzuwaschen. Die fastende Person muss Vorsichtsmaßnahmen treffen um jegliches zu verhindern, das seine sexuelle Begierde weckt.

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdul-Aziz ibn Abdullah ibn Baz, Abdul-Razzaq`Afify, Abdullah ibn Sulayman Al-Mani)

Fatawa al-Ladschna ad-Da'ima; Band Nr.5, Seite 261, 262; Kategorie: Fiqh> Taharah> Fiqh> Taharah> Kapitel der Annullierung des Wudu> Rituelle Unreinheit von Mani; Fatwa-Nr. 1.205



[1] Präejakulat, auch Lusttropfen genannt; Eine klare, zähe Flüssigkeit, die bei einer sexuellen Erregung aus der Harnröhre des männlichen Geschlechtsteils austritt.