Frage:
Wie soll sich eine kranke Person reinigen?

Antwort:
1. Die kranke Person ist angehalten, sich bei kleineren Unreinheiten mit Wasser durch Wudu und bei größeren durch Ghusl zu reinigen.

2. Wenn er unfähig ist, sich mit Wasser zu reinigen – aufgrund von Schwäche oder aus Angst seine Krankheit zu verschlimmern oder seine Genesung zu verzögern kann er Tayammum verrichten.

3. Tayammum wird vollzogen indem man seine Hände einmal auf saubere Erde aufschlägt (den Staub grob abklopft), dann damit über sein Gesicht streicht, und schließlich über seine Hände (zuerst über die rechte, dann die linke) streicht.

4. Wenn er nicht in der Lage ist sich selbst zu reinigen, sollte ihm eine andere Person helfen, Wudu oder Tayammum zu verrichten.

5. Wenn ein bestimmtes Körperteil, welches gereinigt werden soll, eine Wunde aufweist, sollte er diese mit Wasser reinigen, außer ihm würde dies Schmerzen zufügen, dann kann er seine Hand in Wasser tauchen und darüber streichen. Wenn ihm auch dies Schmerzen verursacht, kann er dafür Tayammum machen.

6. Wenn er sich etwas gebrochen hat und dieses Körperteil (durch einen Verband) verbunden ist, kann er darüber mit Wasser streichen anstatt es zu waschen und es erfordert kein Tayammum, da das Darüberstreichen das Waschen ersetzt.

7. Es ist erlaubt, eine Wand oder anderes, was rein und mit Staub bedeckt ist, zum Tayammum-machen zu verwenden. Sollte etwas Unnatürliches wie z.B. Farbe darauf sein, soll er es nicht verwenden, außer darüber befindet sich Staub.

8. Wenn man weder auf dem Boden noch einer Wand Staub findet um damit Tayammum zu machen, besteht kein Einwand dagegen, Staub in einem Behälter oder Taschentuch zu sammeln, um es damit zu verrichten.

9. Wenn eine Person Tayammum macht um zu beten und in dem gereinigten Zustand bis zur nächsten Gebetszeit bleibt, kann sie mit diesem Tayammum auch das nächste Gebet vollziehen und sie braucht das Tayammum nicht zu wiederholen solange sie sich der Reinheit (Tahaarah) sicher ist.

10. Die kranke Person ist verpflichtet, ihren Körper von jeglicher Unreinheit zu säubern, aber wenn sie dazu nicht in der Lage ist, soll sie so beten, wie sie ist. Ihr Gebet ist korrekt und sie braucht es nicht zu wiederholen.

11. Die kranke Person ist verpflichtet in sauberer Kleidung zu beten und wenn diese verschmutzt ist, muss sie erst gereinigt oder durch saubere ersetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, soll sie so beten wie sie ist und ihr Gebet ist korrekt und braucht nicht wiederholt zu werden.

12. Die kranke Person ist verpflichtet, auf einer sauberen Unterlage zu beten und wenn diese verschmutzt ist, muss sie gesäubert werden oder sie muss mit etwas sauberem bedeckt werden. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, soll sie beten wo sie ist und ihr Gebet ist korrekt und braucht nicht wiederholt zu werden.

13. Trotz seiner Unfähigkeit Reinheit zu erreichen, ist es dem Kranken nicht erlaubt das Gebet zu verschieben, er soll sich so weit reinigen, wie es ihm möglich ist, dann das Gebet zu seiner Zeit verrichten, selbst wenn sich Unreinheit auf seinem Körper befindet oder seiner Kleidung oder dem Gebetsort, den er nicht reinigen kann.

Schaykh Muhammad bin Saalih al-`Uthaymin, rahimahullah

Fataawaa Islamiyyah,, Band 2, S.23-25, Daar-us-Salaam