Frage:
Sollte die Absicht zum Fasten im Ramadan in der Nacht gefasst werden oder ist es zulässig dies tagsüber zu tun?
Um ein Beispiel zu geben: Wenn jemand am Vormittag informiert wird, dass heute Ramadan ist, sollte er das Fasten dieses Tages nachholen?

Antwort:
Es ist verpflichtend die Absicht in der Nacht vor der Morgendämmerung (Fajr) an jedem Tag von Ramadan zu fassen. Folglich wird man von der Pflicht nicht freigesprochen, wenn man das Fasten tagsüber beginnt, ohne die Absicht zum Fasten in der vorigen Nacht gefasst zu haben. Demzufolge ist es für jemand, der am Vormittag erfährt, dass heute ein Tag des Ramadan ist und dann die Absicht zum Fasten fasst, verpflichtend bis zum Sonnenuntergang (Maghrib) auf die Entkräftungen des Fastens zu verzichten.

Sie müssen das Fasten dieses Tages später auch nachholen. Dies basiert auf dem Hadith überlifert von Ibn `Umar unter der Autorität von Hafsa (radiAllahu anha), in dem der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: "Jeder, der die Absicht zum Fasten nicht vor Fajr gefasst hat, dessen Fasten wird nicht gelten." (überliefert von Imam Ahmad, die Zusammensteller der Sunan [Imam Abu Dawud, Imam Al-Tirmidhi, Imam Al-Nasa´y und Imam Ibn Majah], Ibn Khuzaymah und Ibn Hibban.) Die letzten zwei Imame haben ihn (den Hadith) als marfu authentisch überliefert eingestuft.
Diese Regelung gilt für das obligatorische Fasten.

Beim frewilligen Fasten ist es erlaubt, die Absicht zum Fasten tagsüber zu machen, wenn seit der Morgendämmerung kein Essen, Trinken oder ehelicher Geschlechtsverkehrt stattgefunden hat. Das liegt daran, weil unter der Autorität von Aisha (radhiAllahu anha) authentisch überliefert wurde, dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) eines Tages am Vormittag zu ihr kam und sagte: "Hast du irgendetwas (zu essen)?" - Sie sagte: "Nein." - Der Prophet (sallAllahu wa sallam) sagte: "Dann faste ich." (Überliefert von Muslim in seinem Sahih).

Möge Allah uns Erfolg geben. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajna ad-Da'ima; Kategorie: Ramadan; Band 10; Seite 244-245; Erste Frage der Fatwa Nummer 4352