Frage:
Hat das Dua irgendeine Wirkung auf das Schicksal, welches für eine Person geschrieben wurde, bevor sie erschaffen wurde?

Antwort:
Es besteht kein Zweifel, dass das Bittgebet bewirkt, dass sich das geschriebene Schicksal einer Person verändert. Jedoch stand diese Änderung wegen des Du’as auch schon geschrieben. Deshalb denke nicht, dass du mit deinem Du’a zu Allah, etwas veränderst, was nicht schon geschrieben stand; vielmehr stand dein Du’a schon geschrieben und ebenso das, was daraus resultiert. Deshalb kommt es vor, dass der Rezitator über jemanden rezitiert, welcher krank ist und er wird aufgrund dessen gesund; so wie in der Geschichte der militärischen Expedition des Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam), als er Leute sandte, die als Gäste bei Ungläubigen verweilten, welche sie nicht gut behandelten. Woraufhin eine Schlange deren Führer biss, sodass diese Menschen die Muslime baten, über ihm etwas zu rezitieren, um ihn zu heilen.
Die Sahaba stellten die Bedingung auf, dass sie dafür bezahlt würden, so dass man ihnen eine Schafsherde als Bezahlung gab. Einer der Sahaba rezitierte also die Sure al-Fatiha über ihm, sodass der Gebissene aufstand, als ob er von Fesseln befreit wurde, sowie ein Kamel, welches sich von seinen engen Zügeln befreit. Die Rezitation hatte also eine Wirkung, indem sie ihn heilte.

Das Bittgebet hat demgemäß eine Wirkung, aber es verändert nicht das Schicksal, vielmehr stand auch das schon geschrieben und alles mit Allah ist gemäß des Qadr. Genauso haben alle Ursachen - mit Allahs Erlaubnis - einen Einfluss auf ihre Wirkung, weil die Ursachen im Schicksal geschrieben stehen; genauso wie die Wirkungen im Schicksal geschrieben stehen.


Schaykh Muhammad Bin Salih al-`Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Arkanaul-Islam - S. 190; Darussalam