Frage:
Ist es notwendig, den Körper mit der Hand zu reiben, wenn man Wudu oder Ghusl vollzieht, oder reicht es aus, das Wasser nur über den Körper zu gießen?

Antwort:
Al-Nawawi (rahimahullah) sagte: Unsere Ansicht ist die, dass es Sunnah ist, die Körperteile beim Wudu’ und Ghusl zu reiben, und nicht Pflicht. Wenn man Wasser über sich selber gießt und dafür sorgt, dass es alle Körperteile erreicht, oder wenn man in einem großen Gewässer untertaucht oder unter einem Regenrohr steht mit der Absicht Ghusl zu vollziehen und wenn das Wasser dabei die Haare und die Haut erreicht, dann ist dies für Wudu und Ghusl akzeptabel. Dies ist die Ansicht aller Gelehrten, außer Maalik und Al-Muzani, welche festlegten, dass das Reiben der Haut notwendig für die Gültigkeit von Ghusl und Wudu ist.

Unsere Gefährten zitierten als Beweis die Worte des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) an Abu Dharr (radiya-llahu anhu):
{فإذا وجدت الماء فأمسه جلدك}

„Wenn du Wasser findest, lass es deine Haut berühren” aber er befahl ihm nicht mehr als das zu tun. Dies ist ein Sahih-Hadith, und es gibt viele ähnliche Berichte in dem Hadith. (Al-Majmuu’ 2/214)

Ibn Qudaamah (rahimahullah) sagte: „Er muss seine Hand nicht über seinen Körper streichen, während er Ghusl oder Wudu macht’, wenn er sicher ist oder annimmt, dass das Wasser seinen gesamten Körper erreicht hat. Dies ist die Ansicht von Al-Hasan, Al-Nakha’i, Al-Sha’bi, Hammaad, Al-Thawri, Al-Awzaa’i, Al-Shaafa’i, Ishaaq und Ashaab al-Ra’i.

Maalik sagte: Es ist verpflichtend für ihn, seine Hand über alles, was er erreichen kann, zu streichen. Etwas Ähnliches wurde von Abu’l-‘Aaliyah berichtet. ‘Ata’ sagte: In Bezug auf denjenigen, welcher Junub ist und Wasser über den gesamten Körper gießt, so reicht dies nicht aus, vielmehr sollte er Ghusl gründlich machen, weil Allah (ta’aalaa) sagt: {حَتَّىٰ تَغْتَسِلُوا}

„bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt.” (Surah An-Nisaa’ 4:43), und das Wort „aghtasala“ bezieht sich auf denjenigen, der ihn reibt. Und weil Ghusl Reinheit nach der Unreinheit ist, ist es notwendig, die Hände über den Körper zu streichen, wie beim Tayammum.

Und es gibt den Bericht von Umm Salamah, die sagte:

{قلت يا رسول الله, إني امرأة أشد ضفر رأسي, أفأنقضه لغسل الجنابة؟ فقال: (لا, إنما يكفيك أن تحثي على رأسك ثلاث حثيات, ثم تفيضين عليك الماء فتطهرين}

Ich sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihr Haar flechtet, muss ich es jedes Mal, wenn ich Ghusl nach Janaabah oder der Menstruation mache, auflösen?” Er antwortete: ‚Nein, es ist ausreichend für dich, dreimal Wasser über deinen Kopf zu schütten, hiernach gieße Wasser über dich selbst, danach wirst du (rituell) rein sein.‘“ (Sahih-Muslim)

Weil es ein waajib Ghusl ist, ist es nicht notwendig, die Hände über den Körper zu streichen, wie in dem Fall, wo man eine unreine Substanz abwaschen muss. Was sie über das Ghusl gesagt haben, bezüglich dem Streichen der Hand über den Körper, ist nicht fundiert, weil das Wort „ghasala“ im Arabischen für eine Schüssel benutzt wird, die gewaschen wird, selbst wenn man sie nicht mit der Hand reibt. Und der Grund, warum wir im Tayammum angehalten werden, mit der Hand zu reiben, ist der, weil es Reinigung mit Staub ist und es nicht möglich ist, den Staub die Haut erreichen zu lassen, ohne mit der Hand darüber zu reiben.“ (Al-Mughni 1/290)