Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht über das Bewegen den Fingers im Taschahhud

  1. Die Hanafis sagen, dass der Finger erhoben werden sollte, wenn man „laa“ sagt in dem Ausdruck „Aschhadu an laa ilaaha illa-llaah“ (Ich bezeuge, dass es keinen zurecht anbetungswürdigen Gott gibt, außer Allah), und er sollte gesenkt werden, wenn man sagt „illa-llaah“ (außer Allaah).
  2. Die Schaafiis sagen, dass er beim Sagen von „illa-llaah“ erhoben werden sollte.
  3. Die Malikis sagen, dass er von rechts nach links bewegt werden sollte, bis man das Gebet beendet.
  4. Die Hanbalis sagen, dass man mit dem Finger zeigen sollte, wenn man den Namen Allahs erwähnt, aber ohne ihn zu bewegen.

Shaikh al-Albani (rahimahullah) sagte: „Es gibt keine Grundlage für eine dieser Definitionen und Verhaltensweisen in der Sunna. Die der korrekten Ansicht am nahsten kommende ist die Ansicht der Hanbalis, würden sie das Erheben des Fingers nicht auf das Aussprechen des Namens Allahs beschränken.“ (Tamam al-Minna, S. 223)

Die Beweise zu dieser Angelegenheit

Es wurde berichtet, dass Abd-Allah Ibn Az-Zubair sagte: „Als der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während des Gebets saß, platzierte er seinen linken Fuß zwischen Oberschenkel und Wade und er steckte seinen rechten Fuß unter sich, legte seine linke Hand auf das linke Knie, seine rechte Hand auf seinen rechten Oberschenkel und zeigte mit seinem Finger.“ (Muslim, 579)

Bei An-Nasaa'i (1270) und Abu Dawud (989) heißt es: „Er pflegte mit seinem Finger zu zeigen, wenn er Dua machte, doch er bewegte ihn nicht.“ Der Zusatz „doch er bewegte ihn nicht“ wurde von Ibn al-Qayyim in Zad al-Maad, 1/238, als da'if klassifiziert und ebenso von al-Albani in Tamam al-Minna, S. 218.

Es wurde berichtet, dass Wail Ibn Hajar sagte: Ich sagte: „Ich werde bestimmt beobachten, wie der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) betet.“ Und so beobachtete ich ihn und er stand auf, sagte Takbir (Allahu akbar) und erhob seine Hände, bis sie auf Höhe seiner Ohren waren. Dann legte er seine rechte Hand auf seine linke Hand, das Handgelenk und den unteren Unterarm. Wenn er sich verbeugen wollte, erhob er seine Hände ebenso und legte seine Hände auf seine Knie und wenn er seinen Kopf hob, hob er auch seine Hände. Dann warf er sich nieder und legte seine Hände auf eine Höhe mit seinen Ohren, danach saß er, seinen linken Fuß unter sich gestreckt, seine linke Hand auf seinem linken Oberschenkel und Knie und das Ende seines rechten Ellbogens auf seinem rechten Oberschenkel. Anschließend formte er mit zweien seiner Finger einen Kreis, hob seinen Zeigefinger und bewegte ihn, wobei er Dua machte.“ (An-Nasaa'i, 889; von Ibn Khuzaima 1/354 als sahih klassifiziert; Ibn Maja 5/170; von al-Albani in Irwa al-Ghalil 367 als sahih eingestuft.)

Shaikh Ibn Uthaimin nannte diesen Hadith „bewegte ihn, wobei er Dua machte“ als Beweis dafür, dass der Zeigefinger während des Tashahhud bei jedem Ausdruck des Dua bewegt werden sollte. Auch sagte er (Asch-Scharh al-Mumti'): „Die Sunna bestätigt, dass man damit beim Verrichten des Du'aa zeigen sollte, aufgrund des Wortlauts des Hadith: „bewegte ihn, wobei er Du'aa machte“. Jedes Mal, wenn ihr also Du'aa macht, bewegt euren Finger und weist auf die erhabene Natur des Einen, an Den ihr euer Du'aa richtet, hin.

Deshalb sagen wir: ‚As-Saalamu ´alayka ayyuha-n-Nabiyyu (Friede sei auf dir, o Prophet)‘ – und du solltest mit deinem Finger zeigen, denn dieser Salaam ist eine Art des Du'aa.
‚As-Salaamu 'alayna (der Friede sei auf uns)‘ – und du solltest mit deinem Finger zeigen.
‚Allahumma salli ´ala Muhammad (O Allah, sende Heil auf Muhammad)‘ – und du solltest mit deinem Finger zeigen.
‚Allahumma barik ´ala Muhammad (O Allah, sende Segen auf Muhammad)‘ – und du solltest mit dem Finger zeigen.
‚A´udhu billahi min 'Adhab-i-Jahannam (ich suche Zuflucht bei Allah vor der Strafe der Hölle)‘ – und du solltest mit deinem Finger zeigen.
‚Wa min 'Adhab-il-Qabr (und vor der Strafe des Grabes)‘ – und du solltest mit deinem Finger zeigen.
‚Wa min Fitnati-l-Mahya wa-l-Mamaat (und vor der Fitna des Lebens und des Todes)‘ – und du solltest mit dem Finger zeigen.
‚Wa min Fitnati-l-Masihi-d-Dajjaal (und vor der Versuchung des Dajjaal)‘ – und du solltest mit deinem Finger zeigen.
Jedes Mal, wenn du Du'aa machst, solltest du mit dem Finger zeigen, auf die Großartigkeit des Einen hinweisend, Der dich Du'aa verrichten lässt. Dies ist der Sunna am nahsten.“

Das Schauen auf den Finger, während man damit zeigt

An-Nawawi sagte: „Die Sunna ist es, deinen Blick nicht über den zeigenden Finger hinaus gehen zu lassen. Es gibt einen sahih Hadith darüber in Sunan Abi Dawud. Du solltest in Richtung Qibla weisen und dabei beabsichtigen, die Einheit Allahs zu bezeugen und dich Ihm allein zu unterwerfen.“ (Scharh Muslim, 5/81)

Anmerkung: Der Hadith, auf den sich an-Nawawi (möge Allah ihm barmherzig sein) bezieht, ist der oben genannte Hadith von Abd-Allah Ibn az-Zubair. Die Version bei Abu Dawud (989) lautet: „Und er sollte seinen Blick nicht über seinen zeigenden Finger hinaus gehen lassen.“ (Von al-Albani in Sahih Abi Dawud als sahih klassifiziert.)

Das Zeigen des Fingers Richtung Qiblah

Es wurde von Abd-Allah Ibn 'Umar berichtet, dass er einen Mann sah, der kleine Steinchen mit seiner Hand bewegte, während er betete. Als er fertig war, sagte Abd-Allah zu ihm: „Bewege während deines Gebets keine Steine, denn das kommt vom Shaitan. Tu besser das, was der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) zu tun pflegte: er legte seine rechte Hand auf seinen Oberschenkel und wies mit dem Finger, der dem Daumen am nächsten ist, in Richtung Qibla und er ließ seinen Blick darauf ruhen.“ Dann sagte er: „Das ist es, was ich den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) tun sah.“ (An-Nasaa'i, 1160; Ibn Khuzaima 1/355; Ibn Hibban 5/273; von Al-Albani in Sahih an-Nasaa'i als sahih klassifiziert.)

Den Finger beim Zeigen leicht zu beugen, wurde in dem Hadith von Numair al-Khuzai erwähnt, berichtet bei Abu Dawud, 991 und an-Nasaa'i, 1275. Doch dieser Hadith ist daif (schwach)! (Tamam al-Minna von al-Albani, S. 222)


 

Frage:
Bezüglich dem Bewegen des Zeigefingers (der rechten Hand), in der Position des Taschahud: Sollte man ihn bewegen oder reicht es aus, ihn nur aufzuzeigen, ohne ihn zu bewegen?

Antwort:
Beide Arten sind von der Sunnah des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam), wobei es jedoch besser ist, ihn zu bewegen.


Scheikh Abdu-Razzaaq `Afifi, rahimahullah

Fataawa wa Rasaa´il Schaikh Abdu-Razzaaq `Afifi, Seite 411, Fatwa Nr. 23