Frage:
Bitte klären Sie mich über das Gebet in Kleidung auf, auf denen sich Bilder von Tieren befinden.

Antwort:
Einem Muslim ist es nicht erlaubt, Kleider zu tragen, auf denen Bilder von Tieren abgebildet sind, da der Prophet (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) die Musawwiriin (Bildermacher von Lebewesen) verfluchte und sagte, dass sie am Tag der Auferstehung bestraft werden. Es wird zu ihnen gesagt:

{لهم أحيوا ما خلقتم!}

„Haucht Leben ein, in das, was ihr erschaffen habt!“ [1]

Der Prophet (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) hat ebenso angeordnet, Bilder zu vernichten. Als er (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) Bilder auf dem Vorhang von ‘Aa‘ischah (radiya-llaahu anha) sah, wurde er wütend und nahm ihn herunter. [2]

Wenn man jedoch das Gebet in solcher Kleidung verrichtet, wird es (das Gebet) als gültig angesehen, weil das Verbot des Taswiir [3] allgemein ist und nicht spezifisch auf das Gebet begrenzt. Das Gebet in dieser Kleidung nimmt das gleiche Urteil ein, wie das Verrichten (des Gebetes) in gestohlener Kleidung. Das Gebet eines muslimischen Mannes in Kleidung aus Seide ist gültig gemäß der richtigeren der beiden Gelehrtenmeinungen. Jedoch muss derjenige, der das Gebet in diesen Kleidungen verrichtet Taubah (aufrichtige Reue) bei Allah machen, und sich vornehmen, dies nicht zu wiederholen.

Wenn sich das Bild jedoch auf etwas befindet, worauf es erniedrigt wird, wie auf einem Teppich, einem Kissen oder ähnlichem, so liegt kein Problem darin was die Verwendung von dem, worauf Bilder sind betrifft; weil vom Propheten (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) bestätigt wurde, was dies beweist. [2]
Das Bildermachen (von Lebewesen) ist jedoch allgemein verboten, gleichgültig ob es (das Bildmedium) aufgehängt und geehrt oder erniedrigt wird. Dies basiert auf den allgemeinen Ahadiith, welche das Verbot vom Bildermachen und das Verfluchen der Musawwiriin implizieren.

Und Allah gewährt den Erfolg.


Schaykh Abdulaziiz Ibn Baaz, rahimahullaah

Veröffentlicht im ‚Al-Arabiyyah Magazin‘, Frage Nr. 157, im Monat Safar, 1411 n.H.
Fataawaa Ibn Baaz; Buch über Gebet, Kapitel über die Bedingungen des Gebets, Band 10, Seite 416

Übersetzt von Seyyid at-Turki, Abdur-Rahman al-Albani


Frage:

Was gilt für ein Gebet in Kleidung mit Abbildungen, und was für das Betreten der Moschee in solcher Kleidung? Wenn das Betreten der Moschee so nicht zulässig ist, muss man dann Kinder mit solcher Kleidung hinausbringen?

Antwort:

Wenn die Bilder Beseeltes darstellen, so ist das Gebet in ihnen verboten, selbst das Tragen solcher Kleidung ist generell verboten, nicht nur während des Gebets. Das Gebet ist nach der berühmten Rechtsschule von Imam Ahmad Ibn Hanbal (Allah sei ihm gnädig) dann ungültig. Wenn die Bilder jedoch Unbeseeltes darstellen, wie z. B. Bäume o. ä. so ist es nicht schlimm, diese Kleidung anzuziehen, doch wenn sie während des Gebets ablenkt, dann sollte man sie wechseln, wie auch der Prophet (a.s.) ein Gewand wechselte, was Muster hatte, weil er während des Gebets davon abgelenkt wurde. Und als er fertig war, befahl er, es dem Besitzer zurückzugeben und ihm sein Gewand zu bringen, wo nichts drauf abgebildet war, was den Betenden ablenkt. Was das Betreten der Moschee mit Abbildungen betrifft, so ist es verboten, denn dies stört die Engel, weil die Engel kein Haus betreten, in dem es Bilder gibt, außer den Bildern, die unumgänglich sind, wie z. B. das Foto im Ausweis, im Pass oder auf den Geldscheinen. Diese Fotos sind notwendig, und man kann nicht ohne sie auskommen. Ein Kind, was Bilder auf seiner Kleidung hat, sollte aus der Moschee herausgebracht werden, jedoch behutsam, indem man seinem Vater sagt, er möchte sein Kind nicht in dieser Kleidung mitbringen und ihm raten, seinem Kind solche Kleidung gar nicht erst anzuziehen, unabhängig davon, ob es ihn zur Moschee begleitet oder nicht.

Schaykh Muhammad ibn al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 47.


[1] Es wurde von ‘Abdullaah ibn ‘Umar berichtet, dass der Prophet (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) sagte:

{!إِنَّ الَّذِينَ يَصْنَعُونَ هَذِهِ الصُّوَرَ يُعَذَّبُونَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ، يُقَالُ لَهُمْ: أَحْيُوا مَا خَلَقْتُمْ!}

„Diejenigen, die Bilder (von Lebewesen) machen, werden am Tag der Auferstehung bestraft werden, und es wird zu ihnen gesagt: ‚Haucht Leben ein, in das was ihr erschaffen habt!‘“ (Bukhari Nr. 5607, Muslim 2108)

[2] ‘Aa‘ischah (radiya-llaahu anha) berichtete:

{دَخَلَ عَلَيَّ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَفِي الْبَيْتِ قِرَامٌ فِيهِ صُوَرٌ فَتَلَوَّنَ وَجْهُهُ ثُمَّ تَنَاوَلَ السِّتْرَ فَهَتَكَهُ.}

„Der Prophet (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) trat zu mir ein, als sich ein Vorhang im Hause befand, auf dem Bilder abgebildet waren. Da verfärbte sich das Gesicht des Propheten (sallallaahu ‘alayhi wa sallam), er nahm den Vorhang herunter und zerriss ihn.“ (Bukhari)

In dem bei Ahmad verzeichneten Hadiith, überlieferte Abu Hurairah, dass Jibriil, dem Gesandten Allahs (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) sagte:

{وَمُرْ بِالسِّتْرِ يُقْطَعْ فَيُجْعَلَ مِنْهُ وِسَادَتَانِ تُوطَآَنِ}

„Und befehle, dass der Vorhang zerrissen wird und man zwei Kissen, auf die man sich stützt, daraus macht.“

[3] Gemälde, Zeichnung, Skulptur, Fotografie von Lebewesen