Frage:
Wie ist die Regelung über das Schlafen nach dem Fajr (Frühgebet) angesichts dessen, dass eine Person nur in der Nacht und nach dem Fajr schlafen kann?

Antwort:
Es liegt kein Schaden darin jederzeit zu schlafen, sei es in der Nacht oder am Tag, solange es eine Person nicht davon abhält eine religiöse Pflicht zu verrichten. Es ist jedoch makruuh (verpönt) vor dem 'Ischaa’ (Nachtgebet) zu schlafen, da es höchstwahrscheinlich dazu führt das Gebet zu verpassen.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
(Abdulaziz ibn Baaz, Abdulaziz al Aal-Shaykh, Abdullah ibn Ghudayyan, Salih al-Fauzan, Bakr Abu Zayd)

alifta.net> Gruppe 1> Band 26; Vierte Frage der Fatwa Nr. 18192

 

Anmerkung: Siehe auch: Das Schlafen nach Fajr und 'Asr