Frage:
Was ist das Urteil über jemanden, der das Udhiyyah (Opfertier, dargebracht von Nicht-Pilgern) im Namen seiner Eltern dargebracht hat, während er in den ersten zehn Tagen des Dhul-Hijjah seinen Bart abrasiert und seine Nägel gekürzt hatte?

Antwort:
Sein Udhiyyah ist gültig, ob nun für sich selbst oder im Namen seiner Eltern. Darüberhinaus wird es nicht durch das Rasieren des Bartes oder das Kürzen der Nägel während der ersten zehn Tages des Dhul-Hijjah vor der Schlachtung des Udhiyyah zunichte gemacht.
Gleichzeitig tat er falsch daran, seine Nägel zu kürzen und er beging ein Munkar (das durch die Schari‘ah und dem vernünftigen Intellekt der Muslime Inakzeptable oder Missbilligte), da er seinen Bart rasierte, vor allem in diesen Tagen!

Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Heil und der Frieden auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein!


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

alifta.net> Gruppe 1> Band 11: Hajj und `Umrah> Ud-hiyah> Wer ein Udhiyah darbringen möchte> Erste Frage der Fatwa Nr. 4312;
Band 11, Seite 428