Frage:
Ich bin verheiratet, alhamdulillah, und habe Kinder. Ich lebe in einer anderen Stadt als meine Familie, aber während der Ferien besuche ich die Stadt, in der meine Familie lebt. Meine Kinder und ich kamen dieses Jahr fünf Tage vor 'Id al-Adha aber wir haben kein Udhiyyah (Opfertier der Nicht-pilger an 'Id-ul-Adha) geschächtet, obwohl ich dazu in der Lage bin, alhamdulillah.
Ist das Udhiyah meines Vaters für mich, meine Frau und Kinder gültig?

Antwort:
Wenn du, lieber Fragesteller, in einem separaten Haus lebst, dann ist das Udhiyah, welches von deinem Vater für sich und die Familienangehörigen im Haushalt geschächtet wird für dich nicht ausreichend, weil du nicht mit ihnen im gleichen Haus lebst.
Und von Allah ist der Erfolg.
 

Schaykh ibn Baaz, rahimahullah

Ad-Da'wah Magazin, Ausgabe Nr. 1495, Datum 17.1.1416 n.H.;
alifta.net> Ibn Baaz Fataawa> Dhul-Hijjah Fataawa> Was ist das Urteil über Udhiyah?;
Band 18, Seite 37-38