"Die Zakat-Mittel sind nur für al-Fuqaraa (die Armen), al-Masaakiin (die Bedürftigen), für die Zakat-Beauftragten, diejenigen, deren Herzen gewonnen gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, für die (Entschuldung der) Schuldner, fi Sabil Illah (auf Allahs Weg) und für den (in Not geratenen) Reisenden, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise." (Sura at-Tawbah, Ayah 60)

Al-Fuqaraa (die Armen) und al-Masaakiin (die Bedürftigen) sind diejenigen, die nichts Genügendes finden, das für ihre Familie für eine Periode von einem Jahr reicht.

Beispiel: Ein Mann hat ein monatliches Gehalt von 4000 Riyal, aber er hat eine Familie, die Kosten von 6000 Riyal hat – diese Art von Person wird als Faqiir (arm) eingestuft, weil sie nicht genug hat, um ihre Kosten zu decken. Also geben wir ihr 24000 Riyal (= 2000 Riyal, die ihr monatlich fehlen x 12 Monate) als Zakat, um für ihre Kosten aufzukommen.

Wenn jemand fragt: Wer hat größeren Bedarf? Der Arme oder der Bedürftige?
Die Gelehrten haben gesagt: Wir beginnen mit demjenigen, den Allah in der Ayah Priorität gewährt hat und Allah mit dem Faqiir angefangen, also hat diese Person mehr Bedarf als ein Miskiin.


Scheikh Uthaymin, rahimahullah

Scharch Riyaadh al-Salihin, Seite 421

 


Frage:
Was ist die Definition von Al-Miskiin (der Bedürftige), dem Zakat gegeben werden sollte und was ist der Unterschied zwischen ihm und Al-Faqiir (der Arme)?

 

Antwort:
Al-Miskiin (der Bedürftige) ist die Person, die es gerade noch schafft, genug zu finden, um damit ihre Bedürfnisse zu stillen, aber al-Faqiir hat größeren Bedarf als al-Miskiin. Beide sind in den acht Kategorien erwähnt, die Zakat erhalten können, wie aus der folgenden Ayah zu entnehmen ist: "Die Zakat-Mittel sind nur für al-Fuqaraa (die Armen), al-Masaakiin (die Bedürftigen), für die Zakat-Beauftragten …" (Sura at-Tawba, Ayah 60)

Eine Person wird nicht als arm oder bedürftig eingestuft, wenn ihr Einkommen ihre Bedürfnisse deckt, wie Essen, Trinken, Kleidung und Unterkunft. Daher ist es nicht erlaubt, solchen Leuten Zakat zu geben.


Scheikh bin Baz, rahimahullah

Al-Da`wah, Band 1, S. 109