Frage:
Zeigt uns der Hadith von Ibn Abbas die Verpflichtung (bei der Totenwaschung) Sidr (Lotosbaumblätter) zu verwenden?

(Ibn Abbas (radiAllahu anh)u überlieferte, dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) zu dem Mann, der einen Toten von seinem Kamel herunterholte, sagte: „Wasche ihn mit Wasser und Sidr und begrabe ihn in seinen zwei Gewändern.“ [Bukhari, Muslim])

Antwort:
Es ist erlaubt und die erwähnte Vorschrift zeigt uns gemäß der Ansicht der Gelehrten, dass es erwünscht ist, da es reinigender ist. Aber wenn kein Sidr vorhanden ist, ist es erlaubt, stattdessen Seife, Pottasche oder etwas anderes mit dem gleichen Effekt zu verwenden.


Frage:
Ist es von der Sunnah, den Schaum von Sidr auf dem Kopf des Toten anzuwenden?

Antwort:
Dies wurde von einigen Gelehrten erwähnt, die sagten, dass dies besser zum Reinigen ist. Wie auch immer, es ist nicht verpflichtend. Vielmehr ist es vorgeschrieben, den Toten mit Wasser und Sidr (Lotosbaumblätter) zu waschen.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Buch über Beerdigungen, Totenwaschung, Teil 13, Seite 113

 


 

Frage:
Was ist das Urteil darüber, die Zähne des Verstorbenen mit dem Miswak zu säubern?

Antwort:
Ich kenne keine religiöse Grundlage dafür; vielmehr sollte für den Toten zuerst Wudu vollzogen werden und anschließend sollte man ihn waschen.
Wenn der Mund des Toten ausgespült und dabei Miswak verwendet wird, sowie es auch zu Lebzeiten getan wird, dann ist nichts Falsches daran.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Buch über Beerdigungen > Totenwaschung > das Urteil über die Verwendung von Miswak für die Toten