Frage:
Sollte das Totengebet für ein Kind verrichtet werden, dessen Eltern Kuffar sind?
Und was ist mit einem außerehelichen Kind?

Antwort:
Das Totengebet wird nicht für ein Kind verrichtet, dessen Eltern Kuffar sind.

Was ein außereheliches Kind angeht, sollte das Totengebet verrichtet werden, wenn die Mutter Muslima ist, denn das Kind hat nichts mit dem Verbrechen zu tun, welches durch die Unzüchtigen begangen wurde.

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Frieden und Segen seien auf dem Propheten und seinen Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Gruppe 1 > Volume 8: Gebet 3 > Beerdigungen > das Totengebet > Totengebet für außereheliches Kind oder Kind mit Kafir-Eltern