Frage:
Bricht Masturbieren das Fasten?
Muss derjenige, der dies tut, Ersatzleistung entrichten?

Antwort:
Wenn durch das Masturbieren Sperma austritt, so bricht dadurch das Fasten und dieser Tag muss nachgefastet werden. Die Person muss keine Ersatzleistung entrichten, denn dies gilt für diejenigen, die Geschlechtsverkehr während des Fastens haben.
Aber derjenige muss aufgrund seiner Tat Taubah machen.


Scheikh Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Arkanil Islam - Frage Nr. 420