Frage:
Was ist das Urteil darüber, etwas von den Namen Allahs oder Seiner Eigenschaften zu verwerfen?

Antwort:
Es gibt zwei Formen der Verwerfung:

Erstens: Verwerfen, indem man jemanden der Lüge bezichtigt. Dies ist ohne Zweifel Unglaube. Wenn jemand einen Namen Allahs oder eine Seiner, Ihm im Buch und in der Sunnah zugesprochenen Eigenschaften leugnet und beispielsweise sagt: „Allah hat keine Hand“ ist, gemäß der Übereinkunft der Muslime ungläubig, denn dies ist eine Leugnung der Aussage Allahs und Seines Gesandten (sallAllahu alaihi wassallam). (Diese Form des Unglaubens ist) eine, die einen aus dem Rahmen des Islam hinauswirft.

Zweitens: Etwas durch Uminterpretieren verwerfen; man leugnet es nicht, aber man interpretiert um. Dies hat wiederum zwei Formen:

Zum einen: Diese Uminterpretation wird durch die arabische Sprache gerechtfertigt, dies führt nicht zum Unglauben.

Zum anderen: Die arabische Sprache rechtfertigt es nicht, dies führt zum Unglauben, denn wenn es nicht gerechtfertigt wird, handelt es sich um eine Leugnung. Man sagt z.B.: „Allah hat keine wirkliche Hand, noch bedeutet sie Gunst oder Kraft.“ Diese Person ist ungläubig, denn sie hat sie (die Hand) ganz und gar abgesprochen. Er bezichtigt wirklich der Lüge.

Und wenn sie (die Person) über die Aussage des Erhabenen: „Nein! Vielmehr sind Seine beiden Hände (weit) ausgestreckt!“ (Al-Ma’idah Vers 64) sagen würde, die Bedeutung der beiden Hände seien die Himmel und die Erde, dann ist sie ungläubig, denn dies ist in der arabischen Sprache nicht richtig und ist auch in der Religion nicht so gemeint. (Diese Person) verwirft und bezichtigt der Lüge.

Doch wenn sie sagen würde: Mit der Hand ist die Gunst gemeint, oder die Kraft, ist sie kein Kafir (Ungläubiger), denn in der arabischen Sprache sagt man zur Hand Gunst.


Schaykh Ibn Salih al-Uthaymin, rahimahullah

Fataawa des ehrenwerten Gelehrten Muhammad Ibn Salih al-Uthaymin - Band 1 Aqidah der sunnitischen Gemeinschaft